Das von den US-Behörden sanktionierte Goldhändler-Konglomerat der Familie Diegelmann prozessiert in den USA, um von der Russland-Sanktionsliste des Finanzdepartements gelöscht zu werden. Jetzt ist klar, wie der Fahrplan des Rechtsstreits aussieht.
Ein spektakulärer Fall beschäftigt den Finanzplatz Liechtenstein. Und zwar wurden im vergangenen Februar drei Mitglieder der Familie Diegelmann, die ein bedeutendes Konglomerat von Edelmetall-Firmen vor allem in Liechtenstein, aber auch in Deutschland und der Schweiz aufgebaut haben, gemeinsam mit zwei von ihnen gegründeten Firmen, Rheingold Edelmetall und Liemeta, auf die berüchtigte Sanktionsliste von Specially Designated Nationals (SDN) des Office of Foreign Assets Control (OFAC) gesetzt.
Als Konsequenz einer solchen Sanktionierung sind die Betroffenen weltweit weitgehend vom Bankensystem abgeschnitten und ihre Reisefreiheit kann eingeschränkt sein.
Jetzt wird es konkret
Da es in solchen Fällen kein ordentliches Rechtsmittel gibt, haben die Betroffenen Finanzministerin Janet Yellen als Dienstherrin des OFAC und weitere US-Behördenvertreter am 16. April vor dem Bundesgericht für den Bezirk Washington eingeklagt, wie finews.ch berichtete. Zur Klage haben die US-Behörden am 18. Juli Stellung genommen, ohne dass man Näheres zu den Gründen für die Sanktionierung erfahren hätte.
Nach diesem ersten Schriftenwechsel wird die Angelegenheit nun konkreter. Der vorsitzende Richter James E. Boasberg hatte den Parteien bis Anfang August Zeit gegeben, um sich gemeinsam auf einen Fahrplan für den Gerichtsprozess zu einigen.
Nächste Schritte
Dies ist mittlerweile geschehen und die nächsten Schritte sehen wie folgt aus: Spätestens am 5. August musste das U.S. Treasury respektive das OFAC den Klägern, also dem Diegelmann-Netzwerk, die vollständige Akte aushändigen. Aus diesen Dokumenten werden die sanktionierten Goldhändler ersehen, was die Behörden konkret gegen sie in der Hand haben.
Eine Liste der einzelnen Inhalte dieser Akte muss das OFAC dem Gericht bis am 19. August einreichen.
Urteil in weiter Ferne
Bis zum 22. August sollen die Goldhändler beim Gericht ihren begründeten Antrag auf ein Urteil («Motion for Summary Judgment») einreichen. Dazu müssen sich die beklagten Behörden spätestens am 12. September schriftlich äussern.
Anschliessend gibt es einen weiteren Schriftwechsel, in dem sich beide Parteien nochmals zu den Argumenten der Gegenpartei äussern können. Dieser soll am 3. Oktober 2024 abgeschlossen sein. Zu einem Urteil wird es somit voraussichtlich erst Ende 2024 oder Anfang 2025 kommen.