Die Einführung der Bewilligungspflicht für Vermögensverwalter und Trustees war für viele Unternehmen eine grosse Hürde und für die Finma eine Herkulesaufgabe. Nicht einfacher wurde es dadurch, dass mehr als die Hälfte der Gesuche erst in den letzten vier Monaten der dreijährigen Übergangsfrist eingingen.

Das Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Damit begann auch die dreijährige Übergangsfrist für die Unternehmen, um eine Bewilligung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) zu beantragen.

Bis zum Ablauf der Frist sind insgesamt 1’699 Gesuche eingegangenen, wie die Behörde am Dienstag mitteilt. Davon wurden bis Ende Februar 2025 mehr als 94 Prozent abgeschlossen.

«Mit den neuen Bewilligungsanforderungen hat die Finma einen flächendeckend hohen Qualitätsstandard etabliert», sagt Direktor Stefan Walter. «Wer sein Geld einem Vermögensverwalter oder Trustee anvertraut, soll davon ausgehen dürfen, dass dort angemessene Mindeststandards gegeben sind und diese überwacht werden.»

Finma beklagt spät eingereichte Gesuche

Ein Grossteil der Firmen folgte dabei nicht der Empfehlung der Finma, ihre Gesuche frühzeitig einzureichen. Mehr als die Hälfte der Gesuche seien erst in den letzten vier Monaten der dreijährigen Übergangsfrist eingegangen.

Und auch die Qualität dieser spät eingereichten Gesuche habe zu Verzögerungen geführt, heisst es weiter. Sie hätten sich «vermehrt durch eine kritische Qualität ausgezeichnet», was die Bewilligung verzögert habe. «Bei mehr als 40 Prozent der Gesuche forderte die Finma das Institut mindestens fünf Mal zu Nachbesserungen des Gesuchs auf. Von den 94 noch hängigen Gesuchen, die vor Ablauf der Übergangsfrist eingegangen sind, sind rund die Hälfte Gegenstand von Gewährsabklärungen, z. B. weil Gewährsträger oder die Institute in Strafverfahren verwickelt sind bzw. waren», heisst es weiter.

Laut Mitteilung wurden per Ende Februar von den 1’864 seit Einführung der Bewilligungspflicht eingereichten Gesuche insgesamt 1’532 bewilligt. Konkret erhielten 1’428 von 1’699 Instituten, die ihr Gesuch bis Ende 2022 eingaben, eine Bewilligung und 104 von 165 Instituten, die ihr Gesuch ab Anfang 2023 übermittelten. Rund 8 Prozent aller eingereichten Gesuche (131) zogen die Institute zurück.

Erhöhte Komplexität und schleppende Rückmeldungen

«Gut zwei Jahre nach Ablauf der Übergangsfrist sind von den bis Ende 2022 eingegangenen Gesuchen nur noch solche mit erhöhter Komplexität hängig oder solche, die wegen schleppender Rückmeldungen der Gesuchstellenden oder fehlender Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen noch nicht bewilligt werden konnten», sagt Marianne Bourgoz Gorgé, die Leiterin des Geschäftsbereichs Asset Management bei der Finma. Diese Firmen dürfen ihre Tätigkeit bis zum definitiven Entscheid weiter ausüben und man werde sich weiter aktiv dafür einsetzen, diese Fälle voranzutreiben.

Nachdem der Berg der Bewilligungen abgearbeitet ist wird die Behörde in Zukunft vor allem mit Änderungsanträgen beschäftigt sein. Von den bewilligten Instituten seien bereits 3’221 Änderungsgesuche eingereicht worden. Für die Zukunft rechnet die Finma mit rund 1’700 Änderungsgesuchen pro Jahr.

Laufende Aufsicht durch AO

Das FINIG sieht ein zweistufiges Aufsichtsmodell vor. Die laufende Aufsicht (einschliesslich Prüftätigkeit) über die Vermögensverwalter und Trustees wird grundsätzlich durch die Aufsichtsorganisationen (AO) ausgeübt. Wenn Anzeichen für Missstände bei Instituten bestehen, welche die AO nicht selbst beheben kann, eskaliert sie den Fall an die Finma. Dabei soll dann durch weitergehende Aufsichtsmassnahmen der ordnungsgemässe Zustand beim bewilligten Institut wieder herstellt werden, wie es weiter heisst.

Die Anzahl der durch die AO an die Finma zur Vorabklärung eskalierten Fälle sowie die Anzahl der Institute unter der intensiven Aufsicht der Finma ist im zweiten Halbjahr 2024 deutlich angestiegen, schreibt die Behörde weiter.