Vorläufig tragen die Verhandlungen zwischen den Liechtensteiner Goldhändlern und dem OFAC keine Früchte: Drei Mitglieder der Familie Diegelmann bleiben auf der Sanktionsliste. Erstmals haben sich nun aber die amerikanischen Behörden zum Verfahren geäussert.
Neues im Fall der vom amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) sanktionierten Liechtensteiner Goldhändler: Nachdem die betroffenen Goldhändler die US-Behörden inklusive Finanzministerin Janet L. Yellen eingeklagt hatten, wie finews.ch bereits berichtete, nehmen nun diese in einer Klageantwort Stellung.
Vor einem Monat standen die Zeichen noch auf Entspannung. Die Parteien, das heisst die Sanktionierten einerseits und die eingeklagten Behörden und Behördenvertreter andererseits, hatten sich darauf geeinigt, die Frist für die Klageantwort um einen Monat zu verlängern, um direkten Gesprächen oder Verhandlungen Raum zu geben.
Frist abgelaufen
Am vergangenen Donnerstag ist diese Frist abgelaufen. Die Rheingold Edelmetall in Triesen, deren gleichnamige Schwester-GmbH in Deutschland sowie die drei Mitglieder der Gründerfamilie – Vater Axel Paul Diegelmann und dessen Söhne Fritz und Bernd Günter – stehen unverändert auf der Russland-Sanktionsliste der OFAC.
Fristgerecht haben die von den Diegelmanns eingeklagten Behörden und Behördenvertreter zur Klage Stellung genommen. Somit liegt der Fall jetzt anders als jener der früheren Goldman-Sachs-Bankerin Elena Titova und eines früheren Managers der russischen Otkritie-Bank namens Andrey Golikov.
OFAC lässt es auf Prozess ankommen
Die gleiche Anwaltskanzlei, die jetzt das Diegelmann-Netzwerk vertritt, hatte damals mit einer Klage ebenfalls Druck auf die Behörden gemacht – mit Erfolg. Das OFAC hatte Titova und Golikov knapp einen Monat nach Einreichung der Klage von der OFAC-Liste entfernt. So kam es gar nicht erst zu einem Prozess.
Im Gegensatz dazu sieht es nun danach aus, als lasse es das OFAC im Liechtensteiner Goldhändler-Fall auf einen Prozess ankommen.
Verweis auf Pressemitteilung
Aus der Klageantwort, die Stephen M. Elliott (Senior Trial Counsel im U.S. Department of Justice), am 18. Juli 2024 beim Bundesgericht für den Bezirk Columbia deponiert hat, erfährt man zum Sachverhalt nichts Neues; sie verweist lediglich auf die Pressemitteilung des OFAC.
Das 16-seitige Schreiben bestätigt im Wesentlichen die Tatsachen: Dass aufgrund eines Präsidialdekrets gewisse Geschäftsverbindungen mit Russland-Bezug vom OFAC sanktioniert wurden, dass das Diegelmann-Netzwerk an 23. Februar 2024 in diesem Zusammenhang von der OFAC sanktioniert wurde, dass es in Liechtenstein einen Goldhandel betrieb, und dass eine Sanktionierung für die Betroffenen mit schwerwiegenden Einschränkungen verbunden sei.
Fehlende Beweise
Zur Frage, was den Sanktionierten genau vorgeworfen wird, schweigt sich die Klageantwort indessen aus und liefert damit auch keine Beweise für die faktischen Grundlagen der Sanktionierung.
In dieser Hinsicht verweist die Klageantwort lediglich auf FAQs der OFAC, gemäss denen «jede Handlung, jeder Prozess oder jede Industrie zur Gewinnung von Erzen, Kohle, Edelsteinen oder anderen Mineralien oder geologischen Materialien an der Oberfläche oder im Untergrund in der Russischen Föderation oder jede Handlung zur Beschaffung, Verarbeitung, Herstellung oder Veredelung solcher geologischen Materialien oder deren Transport aus der, in die oder innerhalb der Russischen Föderation» sanktioniert werde.
Generische Textbausteine
Im Übrigen besteht das Dokument vorwiegend aus generischen Textbausteinen. Viele Behauptungen aus der Diegelmann-Klageschrift werden pauschal und ohne nähere Begründung als «bestritten» abgehandelt.
Auch verzichtet die Klageantwort auf ein explizites Rechtsbegehren, insbesondere auf den Antrag an den zuständigen Richter, die Klage abzuweisen. Am Ende heisst es lediglich: «Wir beteuern, dass die Kläger keinen Anspruch auf irgendeine Erleichterung haben.»
Showdown erwartet
Der Fall wird das Bundesgericht des Districts of Columbia also voraussichtlich noch geraume Zeit beschäftigen. Richter James E. Boasberg gibt den Parteien bis am 1. August Zeit, sich gemeinsam auf einen Zeitplan zu verständigen.
Irgendwann wird das OFAC sein Blatt wohl vorzeigen müssen, das es gegen das Diegelmann-Netzwerk in der Hand hat.