Im Februar setzten die USA eine Liechtensteiner Goldhändler-Familie auf die berüchtigte Russland-Sanktionsliste. Wie Recherchen von finews.ch zeigen, wehrt sich diese mit einer Klage gegen die US-Finanzministerin. Die Sanktionierung verursache einen beträchtlichen Schaden. Unter anderem könne sie in Paraguay kein Futter mehr für ihre 2'500 Rinder kaufen.

Die Wogen gingen hoch im Fürstentum Liechtenstein, als am 23. Februar 2024 die Rheingold Edelmetall und drei Mitglieder von deren Eigentümerfamilie Diegelmann im Zusammenhang mit Russland-Sanktionen auf die Liste von «Specially Designated Nationals and Blocked Persons» (SDN) des «Office of Foreign Assets Control» (OFAC) gesetzt wurden, wie finews.ch berichtete.

Erst Ende Oktober 2023 war der ursprünglich aus Deutschland stammende Firmengründer Axel Paul Diegelmann in Triesen, Fürstentum Liechtenstein, eingebürgert worden. Allerdings knapp: Der Nein-Anteil in der Volksabstimmung betrug 48,31 Prozent. Unmittelbar nach der Sanktionierung hatte er sich gegenüber dem Liechtensteiner «Vaterland» optimistisch gezeigt: «Wir werden von der OFAC-Liste runterkommen. Da bin ich mir todsicher.» Er hoffe, «dass wir die Angelegenheit bis Juni erledigt haben».

Mehrere hochrangige Personen eingeklagt

Um diesem Ansinnen Nachdruck zu verleihen, hat er gemeinsam mit seinen Firmen Rheingold Edelmetall und Liemeta sowie mit seinem Sohn Fritz Diegelmann eine Klage gegen die US-Finanzministerin Janet Yellen, OFAC-Direktor Bradley Smith, das US-Finanzministerium und das ihm zugehörige OFAC angestrengt. Dies geht aus Gerichtsdokumenten hervor, in die finews.ch Einsicht hatte.

Konkret handelt es sich bei der Rechtsschrift, die bereits am 16. April 2024 am Bundesgericht des District of Columbia eingereicht wurde, um eine Klage auf Feststellungs- und Unterlassungsanspruch: Die Kläger beantragen dem Gericht, festzustellen, dass sie zu Unrecht als SDN sanktioniert wurden, und dass dies dem OFAC künftig zu untersagen sei.

Sippenhaft befürchtet

Ins Auge springt, dass der zweite sanktionierte Sohn, Bernd Günter Diegelmann, sich der Klage nicht angeschlossen hat. Ihm wirft das OFAC vor, in den Vereinigten Arabischen Emiraten «als Angestellter der Rheingold Edelmetall» mit Edelsteinen die Russland-Sanktionen unterlaufen zu haben.

Ein Vorgang, von dem sich die Kläger distanzieren: «Sollten wir aufgrund der Aktivitäten von Bernd Günter Diegelmann sanktioniert worden sein, so sie sich denn tatsächlich ereignet haben, wäre dies Sippenhaft (wörtlich: ‹guilt by association›, Anm. d. Red.) aufgrund von familiären Beziehungen und würde einer legitimen oder rechtlichen Grundlage entbehren.»

Vorwurf der Geldwäscherei

In seiner knappen Kommunikation zur Sanktionierung des angeblichen «Diegelmann Illicit Finance Network» hatte das OFAC die Massnahme hauptsächlich damit begründet, die Goldhändler hätten «den russischen Ursprung von ihnen gehandelter Edelmetalle verschleiert und es russischen Kunden ermöglicht, diese für Cash zu kaufen und zu verkaufen und auf diese Weise Geld zu waschen.»

Diesen Vorwurf kontern die Goldhändler mit dem Argument, es sei ihnen gar nicht möglich, die Herkunft von Edelmetallen zu fälschen, da sie nicht über Schmelz- oder Raffinerie-Anlagen verfügten. Solche seien aber aufgrund der üblichen Prägung von Goldbarren zwingend erforderlich, wolle man die Herkunft von Edelmetallen vertuschen.

Gar nicht verboten

Weiter betonen Rheingold Edelmetall und ihre Eigentümer, dass der Handel mit aus Russland stammendem Gold nach stehender Praxis des OFAC nicht verboten sei. Es sei denn, man geschäfte dabei mit Firmen, die ihrerseits auf der SDN-Liste stünden. Rheingold Edelmetall habe letztmalig im Jahr 2021 Gold von russischen Lieferanten erworben, also vor Ausbruch des Ukraine-Krieges und der Inkraftsetzung des Sanktionsregimes. 

Ferner habe es Gespräche zwischen Rheingold Edelmetall oder ihren Gründern und einer Gesellschaft namens Highland Gold gegeben. Highland Gold sei im Dezember 2023 auf der SDN-Liste des OFAC aufgetaucht. «Der Austausch mit Highland Gold beschränkte sich auf Vorgespräche zur Errichtung eines Tresors im Oman. Ein Unterfangen, dass nie über die Gesprächsphase hinausging und weder in umgesetzten Verträgen noch in vollendeten Transaktionen mündete.»

Aus den Medien von Sanktion erfahren

Rheingold Edelmetall stellt auch in Abrede, dass sanktionierte Personen auf die Dienstleistungen des Unternehmens zugegriffen hätten. In Liechtenstein und in Deutschland, wo sich die ebenfalls auf die SDN-Liste gesetzte Schwester-GmbH gleichen Namens befindet, unterstehe das Edelmetall-Geschäft dem Geldwäsche-Gesetz mit den jeweiligen Know-Your-Customer- und Anti-Geldwäsche-Vorkehrungen, an die man sich gehalten habe.

Die Kläger legen dar, sie hätten aus den Medien von ihrer Sanktionierung auf der SDN-Liste erfahren. Infolgedessen seien sie am 13. März 2024 anwaltlich beim OFAC vorstellig geworden, um eine detaillierte Begründung für die Massnahme zu erhalten. Allerdings erfolglos. Eine solche hätten sie nicht bekommen. Am 16. April 2024, also dem Tag der Klageeinreichung, hätten sie ferner den sogenannten Wiedererwägungs-Prozess bei der OFAC in die Wege geleitet.

Versicherungsschutz für «Fort Knox»

Der Rechtsschrift sind auch Details über die privaten und geschäftlichen Folgen der Sanktionierung durch die OFAC zu entnehmen. So sei der Reise-Radius eingeschränkt, die Familie habe «auf die Mehrzahl ihrer Banking-Kanäle in Liechtenstein keinen Zugriff» und sei gezwungen, «ausschliesslich Bargeld zu nutzen», inklusive für Dinge des Grundbedarfs wie Miete und anverwandte Versorgungsleistungen, zum Beispiel für elektrischen Strom. «Es besteht ein ernsthaftes Risiko, dass sie ihre Wohnung verlieren und anderweitig keine Bleibe organisieren können.»