In Frankreich wurde der Ex-Reyl-Banker Pierre Condamin-Gerbier als mutiger Whistleblower gefeiert. Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona wird dieses Bild nun kräftig demontiert.

Condamin 160Wegen ihm wäre es beinahe zu einem diplomatischen Zwischenfall zwischen der Schweiz und Frankreich gekommen: Als die Schweizer Bundesanwaltschaft im Sommer 2013 den französischen Banker Pierre Condamin-Gerbier (Bild links) wegen Verdachts auf Wirtschaftsspionage festsetzte, gingen die Wogen im Nachbarland hoch. In Frankreich galt der ehemalige Kader der Bank Reyl als mutiger Whistleblower, seit er den französischen Zollbehörden Dokumente über ein Schwarzgeld-Konto von Frankreichs Budgetministers Jérôme Cahuzac (Bild oben) bei der Bank Reyl zugespielt hatte.

Der Politiker musste inmitten eines gewaltigen Skandals zurücktreten, und gegen die Führung der Bank Reyl wurden in Frankreich Ermittlungen eingeleitet, wie auch finews.ch berichtete.

Anklage fordert zwei Jahre

Als Kronzeuge in der Cahuzac-Affäre gefeiert, ist Condamin-Gerbier seither tief gefallen. Wie der «Tages-Anzeiger» heute Mittwoch berichtete, muss sich der Franzose am 19. Dezember vor dem Bundestrafgericht in Bellinzona TI verantworten. Gemäss der Zeitung beantragt die Anklage eine Haftstrafe von zwei Jahren; Condamin-Gerbier akzeptierte offenbar bereits eine Verurteilung wegen wirtschaftlichen Nachrichtendienstes und Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von 27'100 Franken.

Doch das ist nicht alles: Wie der «Tages-Anzeiger» weiter berichtet, wird der selbst ernannte Whistleblower in der Anklageschrift gründlich demontiert. Condamin-Gerbier habe, so die Anklage, französischen Journalisten, Justizvertretern und Parlamentariern geheime Informationen über das Innenleben und Kunden der Bank Reyl gegeben. Seine Angaben waren aber laut der Anklageschrift «in der Mehrzahl ohne konkrete Grundlage gewesen und zum Teil falsch».

Unberechenbar bis zuletzt

Auch die berüchtigte «geheime Liste» mit 15 französischen Spitzenpolitikern mit Schwarzgeld in der Schweiz, die Condamin-Gerbier angeblich besass, hat wohl nie existiert.

Derweil bleibt der Fall Condamin-Gerbier bis zuletzt unberechenbar: Die Strafrichter könnten den Fall als Ganzes zurückweisen, wenn sie das von der Bundesanwaltschaft eingeschlagene Schnellverfahren nicht billigen.