GZO Spital Wetzikon: Disziplin im Betrieb allein genügt nicht
Der Spitalschuldner hätte ohne die Restrukturierungskosten und Wertberichtigungen 2024 ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet. Zudem wird von einem erfreulichen Start ins 2025 berichtet. Das Schicksal des GZO hängt allerdings von zwei externen Faktoren ab: der Haltung der Aktionärsgemeinden zum Eigenkapitaleinschuss und der Position der Gläubiger zum Nachlassvertrag.
Das in definitiver Nachlassstundung stehende GZO Spital Wetzikon bezeichnet den operativen Betrieb im vergangenen Jahr als «stabil» und den Start ins Jahr 2025 als «geglückt». Dies ist einer Medienmitteilung bzw. der Jahresrechnung zu entnehmen, die das GZO am Montag publiziert hat.
In der Phase der Nachlassstundung (die bis Mitte Dezember nur «provisorisch» war) vom 1. Mai bis Ende 2024 habe im operativen Spitalbetrieb insgesamt ein positiver Cashflow erarbeitet werden können. Spitaldirektor Hansjörg Herren kommentiert das im Communiqué folgendermassen: «Dies haben wir dem grossen Engagement unserer Mitarbeitenden und der Treue unserer zuweisenden Ärzteschaft in der Region zu verdanken! Wir nehmen das nicht für selbstverständlich.»
Sonderfaktoren belasten Betriebsergebnis
Die Nachlassstundung hat gemäss GZO bei Patienten, Mitarbeitern, Zuweisern und Lieferanten für gewisse Unsicherheiten gesorgt. Gleichwohl liegt der Umsatz (Betriebsertrag) mit 152,5 Millionen Franken nur leicht unter Vorjahr (–1,6 Prozent).
Das betriebliche Ergebnis wird jedoch durch Rückstellungen für Personalkosten aus dem Jahr 2023 und durch Restrukturierungskosten belastet. Zudem nahm das GZO aufgrund der Einstellung des Neubauprojekts und der Überprüfung des Geschäftsplans im Rahmen der laufenden Sanierungsbemühungen eine happige Wertberichtigung von 110 Millionen Franken vor.
Massive Überschuldung
Deshalb resultiert für 2024 ein Verlust von 123,3 Millionen Franken. Ohne die negativen Sondereffekte betrüge das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) 5,6 Millionen Franken.
Das Eigenkapital, das Ende 2023 noch gut 22 Millionen Franken betragen hatte, zeigte per Ende 2024 mit –101 Millionen Franken eine massive Überschuldung an.
In den ersten Monaten 2025 konnte vor Abzug der Restrukturierungskosten ein Ebitda von 1,2 Millionen Franken erwirtschaftet werden, die Ebitda-Marge entspreche damit den im Sanierungsplan geforderten 4,7 Prozent.
Zustimmung der Aktionärsgemeinden und der Gläubiger
Ob die finanzielle Sanierung des Spitals gelingt, hängt aber noch von anderen Faktoren als von seinem operativen Ergebnis ab.
Einer davon ist die Zustimmung der Aktionärsgemeinden zum Einschuss von Eigenkapital. Über die Vorlage sollen die Stimmbürger der zwölf Gemeinden im Juni bzw. im November befinden. Dann wird sich entscheiden, ob das ganze Jahr 2025 als «glücklich» in die Geschichte des Spitals eingehen wird.
Eine zweite wichtige Voraussetzung ist Zustimmung der Gläubiger zu einem Nachlassvertrag. Der bisherige Sanierungsplan sieht einen harten Schuldenschnitt vor, in dem die Obligationäre der notleidenden Anleihe über 170 Millionen Franken und weitere Gläubiger des GZO auf 65 bis 70 Prozent ihrer Forderungen verzichten müssten. Diese Abstimmung finde voraussichtlich im ersten Quartal 2026 statt, heisst es im Communiqué.
Sanierungskonzept soll «weiterentwickelt» und «konkretisiert» werden
Immerhin wird in Aussicht gestellt, dass das Sanierungskonzept «in den kommenden Monaten mit allen Interessengruppen weiterentwickelt und konkretisiert» wird. Aus heutiger Sicht scheint es unwahrscheinlich zu sein, dass das GZO diese Abstimmung ohne Konzessionen an die Gläubiger gewinnen kann.
Aus Kreisen der Obligationäre ist immer wieder zu hören, dass die Wertberichtigung aus taktischen Gründen zu gross ausgefallen sei und für die Gläubiger selbst bei einer Liquidation mehr herausspringen würde als im vorliegenden Sanierungskonzept.