Die Finma reagiert auf die Kritik der Swiss Blockchain Federation an ihrer Aufsichtsmitteilung zu Stablecoins. Es gehe nicht darum, die Praxis zu ändern. Die Aufsichtsbehörde möchte der Branche darin vielmehr aufzeigen, wie Risiken begrenzt und problematische Konstellationen vermieden werden können.

Am Dienstag hat die Swiss Blockchain Federation (SBF) in sehr deutlichen Worten die im Juli publizierte Aufsichtsmitteilung «Stablecoins: Risiken und Anforderungen für Stablecoin-Herausgebende und garantiestellende Banken» kritisiert, wie finews.ch berichtet hat. Die von der Finanzmarktaufsicht Finma darin geforderte flächendeckende Identifikation aller Nutzer habe keine gesetzliche Grundlage, auch nicht im Geldwäschereigesetz, lautete der Hauptvorwurf. Und die Auslegung der Finma würde de facto das Aus für den Stablecoin-Standort Schweiz bedeuten.

Nun hat die Kommunikationsabteilung der Behörde reagiert und finews.ch ihre Sicht der Dinge dargelegt. Man verfolge mit der neuen Aufsichtsmitteilung nicht das Ziel, die bereits im Jahr 2021 etablierte Praxis zu ändern. Bereits 2019 habe man eine Stablecoin-Wegleitung veröffentlicht und im Jahresbericht 2021 das Thema nochmals eingehend behandelt.

«Bereits existierende rechtliche Grundlagen»

Mit der aktuellen Mitteilung würden lediglich die bereits existierenden «relevanten rechtlichen Grundlagen» genannt, insbesondere die grundlegenden Pflichten der Geldwäschereibekämpfung. Dazu gehöre gemäss Geldwäschereigesetz, die Vertragspartei zu identifizieren und die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen.

Dadurch werde vermieden, dass Stablecoins als anonyme Konten bzw. Inhaberinstrumente zirkulieren würden, was nicht den geldwäschereirechtlichen Anforderungen entspräche, hält die Finma in ihrer Stellungnahme fest. Und sie begründet die Anwendung dieser Anforderungen auf Stablecoins mit dem bei Schweizer Regulatoren beliebten (und intuitiv einleuchtenden) Grundsatz der Technologieneutralität – «same business, same risks, same rules». 

«Mit den Selbstregulierungsorganisationen besprochen»

Das Ziel der Mitteilung habe darin bestanden, der Branche aufzuzeigen, wie die Risiken eingegrenzt und problematische Konstellationen vermieden werden könnten. Damit habe die Finma Klarheit schaffen wollen.

Auf den Vorwurf der SBF, dass man die Branche vor der Publikation der Mitteilung gar nicht einbezogen habe, antwortet die Finma, man habe die geldwäschereirechtlichen Pflichten der Stablecoin-Herausgeber «auch mit den auf Fintech-Geschäftsmodellen spezialisierten Selbstregulierungsorganisationen» besprochen.

Ringen um die Deutungshoheit geht weiter

Während also die Finma in ihrem Schreiben nur das Offensichtliche, nämlich die ohnehin bereits geltenden Regeln präzisiert haben will, mit dem hehren Ziel, mehr Transparenz zu schaffen, spricht die SBF von einer neuen Auslegung des Rechts, die für die Schweizer Stablecoin-Branche dem Todesstoss gleichkäme.

Man kann davon ausgehen, dass die Auseinandersetzung um die richtige Regulierung des Stablecoin-Geschäfts und das Ringen um die Deutungshoheit zwischen der Aufsichtsbehörde und der Branche in den nächsten Wochen weitergehen werden. Die Finma hat sich zwar bislang inhaltlich noch wenig bewegt, signalisiert aber mit ihrem sachlichen Tonfall, dass sie an einer weiteren Eskalation nicht interessiert ist.