Seit Monaten liefern sich die Bank Vontobel und die Raiffeisen-Gruppe einen erbitterten Streit um die Notenstein Privatbank. Worum geht es eigentlich?
Anfang 2012 übernahm die Schweizer Raiffeisen-Gruppe das nicht-amerikanische Kundengeschäft der St. Galler Privatbank Wegelin und gründete dafür die Notenstein Privatbank.
In der Folge stellte sich die Bank Vontobel, die seit 2004 einen Kooperationsvertrag mit mit Raiffeisen unterhält, auf den Standpunkt, dass dieses Abkommen auch für alle Gruppengesellschaften (wie Notenstein) gelte.
Wer muss sich daran halten?
Im Gegensatz dazu ist man bei Raiffeisen der Meinung, dass Notenstein nicht Bestandteil des Vertrages sei, und deshalb Leistungen zu Gunsten der Raiffeisen-Gruppe erbringen dürfe – gemäss Kooperationsverträgen wären diese allerdings Vontobel vorbehalten.
Bei dieser Kooperation geht es im Wesentlichen um den Vertrieb von Vontobel-Finanzprodukten sowie um den Bezug von weiteren Vontobel-Dienstleistungen, wie Research und andere Analysen. Die Bank Vontobel erzielt damit einen substanziellen Beitrag an ihre Erträge.
Auf der Basis dieses Vertrags hält Raiffeisen zudem eine Beteiligung von 12,5 Prozent an Vontobel und ist damit nach der Familie Vontobel der grösste Aktionär.
Weitreichende Zugeständnisse angeboten
Die Vontobel-Gruppe hat bis dato keine schiedsrichterliche Beurteilung der Notenstein-Frage angestrebt, sondern gemäss eigenen Angaben immer Hand geboten für eine «konstruktive und partnerschaftliche Lösung», die den veränderten Verhältnissen auf der Raiffeisen-Seite Rechnung trägt, wie ein Sprecher auf Anfrage von finews.ch erklärte.
Mehr noch: Vontobel habe «weitreichende Zugeständnisse angeboten», die es Raiffeisen erlaubt hätten, Notenstein im Rahmen des bis 2017 gültigen Kooperationsvertrages zu entwickeln, heisst es weiter, was die wachsende Verärgerung bei der Bank in Zürich unterstreicht.
Versuchte Aufweichung?
Die Position von Raiffeisen hingegen zielte offenbar auf eine Aufweichung des noch im Jahr 2009 von Raiffeisen und Vontobel verlängerten Kooperationsvertrages hinaus. «Dies zwingt Vontobel alleine schon aus Gründen der Wahrung der Interessen ihrer Aktionäre und Mitarbeitenden zum Gang vor ein Schiedsgericht», erklärte ein Vontobel-Sprecher weiter.
Bei der Raiffeisen-Gruppe in St. Gallen herrscht Verwunderung. «Wir sind überrascht, dass Vontobel das Schiedsgericht anruft, weil die Gespräche noch am Laufen waren», lässt ein Sprecher verlauten. Demgegenüber heisst es bei Vontobel, die beiden Parteien hätten sich bis dato nicht auf ein gemeinsames Verständnis der Vertragsauslegung einigen können – darum der Gang vor das Schiedsgericht.
Zunehmende Belastung
Der Entscheid dieser Instanz ist gemäss Vertrag offenbar endgültig und muss entsprechend von beiden Seiten akzeptiert werden. In der Branche fragt man sich indessen, ob die unter ihrem CEO Pierin Vincenz seit einigen Jahren höchst selbstbewusst auftretende Raiffeisen-Gruppe sich daran halten würde.
Und obwohl der eigentliche Kooperationsvertrag zwischen Vontobel und Raiffeisen von dieser Querele nicht tangiert ist, stellt sich durchaus die Frage, ob die Zusammenarbeit nicht zunehmend belastet wird. Sollten sich die Fronten weiter verhärten, dürfte der noch bis 2017 geltende Vertrag wohl früher oder sogar abrupt auslaufen.
Weitere Konsolidierungsschritte in der hiesigen Bankbranche wären wohl die logische Folge.