Die Weko beschäftigt sich nicht nur mit Kartengebühren
Die Weko hat 2024 eine Lösung im Gebührenstreit mit Mastercard gefunden. Die Behörde beschäftigte sich zudem mit Absprachen zwischen Arbeitgebern – auch aus der Finanzbranche – über Löhne und Abwerbeverbote. Und sie bedauert, dass für die Zusammenarbeit der Behörden im Fall UBS kein Memorandum of Understanding zustande gekommen ist.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat sich 2024 auch mit finanzmarktrelevanten Fragen beschäftigt, wie dem am Dienstag publizierten Jahresbericht zu entnehmen ist. Die Weko setzt sich aus zwölf vom Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen, ist eine Milizbehörde und fungiert als Entscheidinstanz. Ihr steht als Untersuchungsinstanz das Sekretariat zur Verfügung, das gut 70 Personen beschäftigt.
Unter ihren wichtigsten Entscheiden listet die Weko die einvernehmliche Lösung auf, die mit Mastercard im Bereich inländische Interchange Fees im Mai 2024 erzielt worden war (finews.ch berichtete). Die Behörde hatte im Juni 2023 zwei Untersuchungen gegen Visa und Mastercard eröffnet (diejenige gegen Visa läuft weiter).
Debitkartengebühren von Mastercard und Visa
Es geht dabei um die Gebühren, die ein Schweizer Kartenherausgeber beim Einsatz ihrer Debitkarten von dem Unternehmen erhält, das die Debitkarte als Zahlungsmittel akzeptiert. Die Interchange Fee ist eine von mehreren Komponenten der Händlerkommission, die der Zahlungsabwickler (Acquirer) dem Unternehmen für jede Kartentransaktion belastet. Der Acquirer reicht die erhaltene Interchange Fee dann an den Kartenherausgeber weiter.
Ebenfalls um Zahlungsgebühren ging es in der Vorabklärung zu Visa Central Travel Account (CTA), die im Anschluss an ein Widerspruchsverfahren eröffnet wurde. Konkret lautete die Frage, ob Visa für Transaktionen mit dem digitalen und zentral hinterlegten Zahlungsprodukt (Visa CTA) eine Interchange Fee in der Höhe von 1,5 bis 2 Prozent erheben darf.
Auch Visa lenkt in einem Fall ein
Nachdem das Sekretariat festgestellt hatte, dass es keinen Grund für eine Ausnahme von einer bereits 2014 erzielten einvernehmlichen Regelung gebe, überarbeitete Visa das Projekt und sicherte zu, für Visa CTA sämtliche Vorgaben der Regelung einzuhalten. Zudem senkte Visa die Gebühr auf 0,95 Prozent, so dass das Sekretariat die Vorabklärung einstellte.
Ziemlich vage hingegen ist die Berichterstattung zu einer Vorabklärung zu Lohnabsprachen, (offenbar auch in der Finanzbranche, ist sie doch im Kapitel «Finanzmärkte» zu finden). Das Sekretariat habe Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden auf dem Arbeitsmarkt festgestellt, und dieser falle unter den Geltungsbereich des Kartellgesetzes.
Keine formelle Untersuchung trotz Anhaltspunkten für unzulässige Absprachen unter Arbeitgebern
Davon ausgenommen hat das Sekretariat jedoch Vereinbarungen unter Sozialpartnern, insbesondere Gesamtarbeitsverträge und andere kollektivarbeitsrechtliche Massnahmen, die der Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen dienen. Absprachen unter Unternehmen respektive zwischen Arbeitgebern über Löhne und Lohnbestandteile oder Abwerbeverbote werden aber als kartellrechtlich problematisch erachtet.
«Trotz der Anhaltspunkte für in diesem Sinne unzulässige Wettbewerbsabreden unter über 200 Unternehmen aus verschiedenen Branchen sahen die Wettbewerbsbehörden von der Eröffnung einer formellen Untersuchung ab.» Stattdessen habe das Sekretariat das Gespräch mit Sozialpartnern, Behörden und weiteren interessierten Kreisen gesucht, um gemeinsam eine Best Practice zu kartellrechtskonformem Verhalten auf dem Arbeitsmarkt auszuarbeiten. «Die Wettbewerbsbehörden sind überzeugt, dass für den Arbeitsmarkt und seine Akteure damit schneller und effizienter Rechtssicherheit geschaffen werden kann.»
Ganz offensichtlich hat sich die Behörde in diesem Bereich für einen pragmatischen Ansatz entschieden, was auch anderen staatlichen Stellen durchaus zur Nachahmung weiterempfohlen werden kann. Bezüglich wer und was hätte man sich aber schon eine etwas explizitere Berichterstattung gewünscht.
Übernahme der CS durch die UBS: Weko in der Nebenrolle
Speziell war die Rolle, welche die Weko bei der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS nicht spielte. In diesem Fall schlüpfte nämlich die Finanzmarktaufsicht Finma in die Haut des Wettbewerbshüters und führte ein kartellrechtliches Zusammenschlusskontrollverfahren durch. Das Verfahren wurde, wie im Juni bekanntgegeben, ohne Bedingungen und Auflagen abgeschlossen (finews.ch berichtete).
Immerhin durfte die Weko der Finma eine Stellungnahme unterbreiten. Sie habe sich darin intensiv mit den Auswirkungen dieser Fusion auseinandergesetzt und festgestellt, dass die fusionierte UBS neu in einigen Märkten marktmächtig oder möglicherweise marktbeherrschend sei. Diese Stellungnahme enthielt auch Empfehlungen an den Gesetzgeber und an Behörden. Sie beziehen sich «vor allem auf die weitere Beobachtung der neuen Marktverhältnisse auf dem Schweizer Finanzplatz und die dafür notwendige Zusammenarbeit unter zuständigen Behörden».
Kein Memorandum of Understanding für die Überwachung der UBS
Eine dieser Behörden ist der Preisüberwacher. Er stellte die UBS unter Beobachtung «und steht seither im konstruktiven Dialog mit der Bank und den anderen zuständigen Behörden».
Die Weko bedauert, dass auf den Abschluss eines Memorandum of Understanding verzichtet wurde. Nach ihrer Ansicht hätte ein solches «die Zusammenarbeit und den fachlichen sowie datenbezogenen Austausch zwischen den auf dem Finanzmarkt tätigen Eidgenössischen Behörden sowie dem Preisüberwacher und der Weko» fördern können. Nachdem sie schon beim Zusammenschluss selber ausgebremst worden war, dringt die Weko damit auch in einer nicht ganz unwichtigen Nebensache nicht durch.