Die Anwaltskanzlei Walder Wyss informiert über das weitere Konkursverfahren der von der Finma wegen schwerer Mängel geschlossenen Flowbank. Das ist nicht nur für deren Kunden von Interesse.
Wer heute die Website der Flowbank aufruft, erfährt nichts – wie dies bis vor noch wenigen Tagen der Fall war – über das Angebot der Digitalbank und ihre Marketing-Aktivitäten, unter anderem mit Sport-Sponsoring. Vielmehr prallt er auf ein Informationsschreiben der Anwaltskanzlei Walder Wyss mit Datum vom 17. Juni.
Der schwarze Hintergrund mit weisser Schrift passt zum traurigen Anlass, geht es doch um quasi um die Einzelheiten der Beerdigung der 2020 mit viel Hoffnung und hohem Anspruch gestarteten Neobank. Vergangene Woche griff die Finanzmarktaufsicht (Finma) gewissermassen zum regulatorischen Holzhammer. Sie verhängte den Konkurs über das Institut und setzte Walder Wyss als Liquidatorin ein.
Contracts for Difference geschlossen
Das Informationsschreiben richtet sich primär an die Flowbank-Kunden, illustriert aber auch einem breiteren Kreis, wie ein (glücklicherweise sehr seltener) Konkurs einer Bank im Allgemeinem und einer Digitalbank im Besonderen vonstatten geht.
Am Tag der Konkurseröffnung hat die Liquidatorin die Positionen in den Contracts for Difference (Differenzkontrakte; derivative Finanzinstrumente, mit dem Wertveränderungen eines Basistitels gehandelt werden können und die oft spekulativ eingesetzt werden) geschlossen und sämtliche Fremdwährungseinlagen in Franken umgerechnet. Zudem würden alle Verträge zwischen der Bank und ihren Kunden, wie Differenzkontrakte, Verträge über Finanzinstrumente und (weitere) Derivatkontrakte, mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Geschäftstätigkeit eingestellt
Dem Schreiben ist auch zu entnehmen, dass mit der Konkurseröffnung die Geschäftstätigkeit der Bank eingestellt worden ist. Ohne Zustimmung der Liquidatorin dürfen die Bank und ihre Organen keine Rechtsgeschäfte mehr abschliessen.
Die privilegierten Einlagen, also 100'000 Franken pro Kunde, will Walder Wyss möglichst rasch auszahlen. Bis dahin bleiben aber die Konten gesperrt, das heisst Bezüge oder Überweisungen sind nicht möglich. Die Kunden sollen sobald als möglich in einem Rundschreiben über die Rückzahlungsmodalitäten informiert werden.
«Innovative, profitable Bank in vollem Wachstum»
Gemäss Bankengesetz werden Aktien, Obligationen, Fondsanteile und andere Wertschriften, die Bankkunden in Depots halten, im Konkursfall abgesondert, das heisst, sie bleiben in deren Eigentum. Möglichst rasch würden den Flowbank-Depotinhabern die entsprechenden Übertragungsmodalitäten mitgeteilt, schreibt die Liquidatorin.
Am Donnerstagabend hatte der Gründer zur Zwangsschliessung seiner Bank Stellung genommen. In einer Mitteilung äusserte Charles Henri Sabet Unverständnis über die Massnahme der Finma gegen eine «innovative Bank in vollem Wachstum, die profitabel war und von Tausenden von Kunden und Partnern in der Schweiz wie im Ausland anerkannt und geschätzt worden ist».