Der Berufungsprozess in Paris ist vorbei. Aufs Urteil muss die Grossbank UBS nun länger warten als gedacht.
Für die UBS ist der Befreiungsschlag vor dem Pariser Berufungsgericht ausgeblieben. Die aufwändig vorbereiteten Verweise aufs EU-Zinsbesteuerungs-Abkommen und die Beteuerungen, die Events für vermögende Franzosen hätten nur der Markenpflege gegolten, standen den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegenüber.
Milliarden-Busse gefordert
Diese bezichtigte die Schweizer Grossbank weiterhin des Steuerbetrugs, der Geldwäsche und der unerlaubten Akquise von Kunden auf französischem Staatsgebiet. Die Ankläger fordern entsprechend eine Busse von mindestens 2 Milliarden Euro. Der französische Staat machte zudem Schadenersatz in der Höhe von 1 Milliarde Euro geltend.
Das ist zwar deutlich weniger als die 4,5 Milliarden Euro Busse, zu der die Bank im Februar 2019 in der ersten Instanz verdonnert worden war. Doch dürften auch die neuen Forderungen für das Institut inakzeptabel sein, hat die UBS für den Fall doch «nur» 450 Millionen Euro zurückgelegt. Hinzu kommt eine Kaution von 1 Milliarde Euro, welche das Geldhaus zuvor schon blockieren musste.
Finaler Entscheid erst im Herbst
Das Urteil wird sich nun hinziehen, wie die Agentur «Reuters» am Mittwoch vom Prozess berichtete. Demnach wird das Gericht am 28. Juni erstmals über den Fall urteilen, und dann am 27. September über die eigentliche Berufung der UBS befinden.
Unklar ist dabei, ob die Richter ein Stück neue Rechtsprechung berücksichtigen werden. Nach einem Leiturteil von Ende 2019 wird in Frankreich qualifizierter Steuerbetrug weniger schwer gebüsst. Als Berechnungsgrundlage gelten nicht mehr die inkriminierten Vermögen, sondern nur die tatsächlich hinterzogenen Steuern.