Hiobsbotschaft für Pierin Vincenz

Es ist eine erneute überraschende Wendung im Fall Pierin Vincenz. Das Bundesgericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich wieder in Kraft gesetzt. Die Aufhebung durch das Zürcher Obergericht wurde damit auf Antrag der Staatsanwaltschaft revidiert.

Der ehemalige Chef der Raiffeisenbank Pierin Vincenz sowie ein weiterer Hauptbeschuldigter waren im April 2022 des Betrugs, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen passiven Bestechung schuldig gesprochen worden. Vincenz wurde zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten, der zweite Hauptbeschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt.

Dieses Urteil wurde dann vor rund einem Jahr durch das Zürcher Obergericht überraschend wieder aufgehoben. Die Begründung verwies etwa auf «schwerwiegende Verfahrensfehler» oder eine «teilweise ausschweifende Anklageschrift». Damit seien bei der Anklageerhebung die «in einem Strafverfahren zentralen Ansprüche auf rechtliches Gehör und auf eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Anklageschrift» verletzt worden, wie es damals hiess.

Zurück ans Obergericht

Dagegen wehrte sich die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit einer Beschwerde beim Bundesgericht und war damit nun erfolgreich. In einer erneuten Wende in dem Verfahren hat das Bundesgericht diese gutgeheissen, wie die Nachrichtenagentur «SDA» am Donnerstag meldet.

Damit wird der Fall nun zur Neubeurteilung an das Obergericht zurückgewiesen. Das Bundesgericht bewertete die Anklageschrift im vorliegenden Fall nicht als zu detailliert. Auch das Recht auf Übersetzung für einen nicht deutschsprachigen Beschuldigten sei nicht verletzt worden.

Der Fall Vincenz hatte am Bankenplatz Schweiz ab dem Jahr 2017 hohe Wellen geschlagen. Gegen ihn wurde 2020 Anklage eingereicht. Vincenz und dem zweiten Hauptbeschuldigten wurde vorgeworfen, Geschäftskreditkarten für private Zwecke verwendet zu haben. Zudem sollen sie zum Nachteil ihrer Arbeitgeber auf die Übernahme von Firmen hingewirkt haben, an denen sie sich verdeckt selbst beteiligt waren.