Der Vizepräsident des Verwaltungsrats der Eidg. Finanzmarktaufsicht wechselt Anfang 2012 als Senior Financial Consultant zu KPMG Schweiz.
Daniel Zuberbühler (Bild), langjähriger Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) und seit 2009 Vizepräsident des Verwaltungsrats der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), wechselt per 1.1.2012 zu KPMG Schweiz, wie einem Communiqué vom Montag zu entnehmen ist.
Er soll im Geschäftsbereich Financial Services als Senior Financial Consultant massgeblich mithelfen, Kunden bei komplexen regulatorischen Fragestellungen zu unterstützen, wie es weiter heisst.
Einzigartiger Leistungsausweis
Financial Services umfasst die Prüfung und Beratung von Banken, Versicherungen, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften sowie von übrigen Finanzintermediären. Dabei stellen die schweizerischen wie internationalen regulatorischen Entwicklungen eine besondere Herausforderung dar.
Der Leistungsausweis und die nationale wie internationale Expertise von Daniel Zuberbühler in Fragen der Bankenregulierung lassen sich durchaus als einzigartig bezeichnen. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft- an der Universität Bern und Business Studies am City of London Polytechnic trat er als bernischer Fürsprecher (Rechtsanwalt) 1976 in die Dienste der EBK ein, die er von 1996 bis 2008 als Direktor führte.
Erfahrung in internationalen Gremien
Seit 2009, nach der Überführung der EBK in die FINMA, ist Daniel Zuberbühler als Vizepräsident des Verwaltungsrats mitverantwortlich für die strategische Ausrichtung und Entwicklung der Finanzmarktaufsicht.
Daneben nahm er aber immer wieder auch internationale Aufgaben war: So wirkte er bis Ende September 2011 im technischen Ausschuss der Internationalen Organisation für Effektenhandels- und Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO) sowie bis Mitte 2011 im ständigen Ausschuss für Überwachung und regulatorische Zusammenarbeit des Financial Stability Board.
Von 1996 bis Ende 2010 war Daniel Zuberbühler Mitglied des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und massgebend beteiligt an der Entwicklung des Regelwerks von Basel II und III.