Mit der geplanten Selbstregulierung in Bezug auf Greenwashing bei nachhaltigen Anlagen will die Schweizer Finanzbranche staatliches Eingreifen verhindern. Der Bundesrat hat das zur Kenntnis genommen. Die Regierung will aber abwarten, welchen Weg die EU gehen wird.

Der Bundesrat hat die Selbstregulierung der Finanzbranche gegen Greenwashing zur Kenntnis genommen. Das stelle einen Fortschritt in der Umsetzung der Position des Bundesrates zur Verhinderung von Greenwashing im Finanzbereich dar, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Doch damit ist ein staatliches Eingreifen noch nicht vom Tisch. Der Bundesrat will weitere staatliche Vorschriften prüfen, heisst es weiter. Dies geschehe unter Berücksichtigung der laufenden regulatorischen Entwicklungen in der Europäischen Union.

Täuschung der Kundinnen und Kunden

Mit Greenwashing wird die Täuschung von Kundinnen und Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen bezeichnet

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte angekündigt, bis Ende August 2024 einen Verordnungsentwurf vorlegen zu wollen. Damit sollte nach einem Austausch mit den betroffenen Behörden, Dachverbänden und Nichtregierungsorganisationen die Position des Bundesrates in Bezug auf Greenwashing vom Dezember 2022 umgesetzt werden.

Auf regulatorische Arbeiten wollte das EDF jedoch verzichten, wenn der Finanzsektor jedoch Selbstregulierungen vorweisen kann, welche die Position des Bundesrates wirksam umsetzen.

Selbstregulierungen sollen bald in Kraft treten

Die von der Schweizerischen Bankiervereinigung, der Asset Management Association Switzerland und dem Schweizerischen Versicherungsverband verabschiedeten Selbstregulierungen seien zur Kenntnis genommen worden, schreibt der Bundesrat. Sie sollen demnächst publiziert und in Kraft gesetzt werden, wobei Übergangsfristen bis zum 1. Januar 2027 geplant sind.

Einige Positionen des Bundesrates werden als erfüllt angesehen, andere seien noch offen. Ersteres gilt etwa für die Definition von nachhaltigen Anlagezielen, die Beschreibung der angewendeten Nachhaltigkeitsansätze, die Rechenschaftspflicht und die Prüfung durch unabhängige Dritte. Offene Punkte verbleiben hinsichtlich der Erfüllung der Selbstregulierungen durch Anwendung von EU-Recht sowie hinsichtlich des zulässigen Referenzrahmens für Nachhaltigkeitsziele und der Durchsetzbarkeit, wie es weiter heisst.

Vorerst Verzicht auf staatliche Regulierung

«Unter Berücksichtigung dieser Fortschritte, der laufenden Arbeiten der Europäischen Union zur Änderung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) und der grossen Bedeutung des europäischen Marktes für den Schweizer Finanzplatz verzichtet der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt auf eine staatliche Regulierung gegen Greenwashing im Finanzsektor», heisst es weiter.

Sobald die Europäische Union allfällige Änderungen ihrer SFDR veröffentlicht hat, soll das EFD den Handlungsbedarf neu evaluieren Das soll spätestens bis Ende 2027 geschehen.

Entscheid des Bundesrates stösst auf viel Zustimmung

Die Asset Management Association (AMAS), die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) begrüssen den Entscheid des Bundesrats, zur Vermeidung von Greenwashing weiterhin auf Selbstregulierung zu setzen und vorläufig auf eine gesetzliche Regulierung auf Verordnungsstufe zu verzichten. Angesichts der dynamischen Entwicklung in der internationalen Regulierung von Sustainable Finance erachten die drei Verbände die Selbstregulierung als das geeignetste Instrument zur Vermeidung von Greenwashing.