Regierungsrat setzt Basler Kantonalbank Leitplanken bei Kaderlöhnen

Der Regierungsrat hat die Eignerstrategie der Basler Kantonalbank (BKB) für die Jahre 2025 bis 2029 festgelegt. Neben der Nachhaltigkeit und der Liquiditätsanforderungen lag ein Fokus auch auf den Löhnen.

Variable Lohnanteile dürfen bei der Basler Kantonalbank (BKB) nicht höher als 30 Prozent der fixen Grundvergütung sein. Die höchste Gesamtvergütung soll dabei nicht das Siebenfache der durchschnittlichen Personalkosten übersteigen. Dies legte der Basler Regierungsrat in der Eignerstrategie für die Jahre 2025 bis 2029 fest und fordert, dass die Mitarbeitenden der BKB «hauptsächlich durch einen Fixlohn vergütet» werden

Ein Vergütungssystem sei ein integraler Bestandteil eines wirksamen Risikomanagements und habe soziale Aspekte, hält die Regierung fest. 

Die Eignerstrategie richtet sich an den Bankrat als oberstes Aufsichtsorgan. Die bisherige Strategie hat sich laut dem Regierungsrat grundsätzlich bewährt. Für die kommenden Jahre hat er neben bei der Vergütungsfrage auch in weiteren Bereichen Ergänzungen angebracht. 

Mehr machen, als der Regulator verlangt

So wurde neu auch eine Vorgabe zur Liquidität gemacht. Die entsprechenden bankengesetzlichen Kennzahlen sollen über dem aufsichtsrechtlichen Minimum der Finanzmarktaufsicht (Finma) respektive des Gesetzgebers liegen: «Die BKB verfügt über eine Finanzierungsstruktur, die nach Finanzierungsquellen und Laufzeiten angemessen diversifiziert ist», heisst es dazu in der Medienmitteilung. 

Weiter fordert der Regierungsrat die BKB auf, eine ambitionierte Strategie zur Senkung ihrer Klimarisiken und zur Reduktion ihrer Beteiligung an treibhauswirksamen Wirtschaftsformen zu verfolgen. Bei der Vermögensverwaltung sollen die ESG-Aspekte für nachhaltiges Wirtschaften berücksichtigt werden.