Die EU-Busse gegen die Credit Suisse in Millionenhöhe im Kartellverfahren um Dollar-Anleihen wurde nun vom Gericht bestätigt. Von den vier beteiligten Banken blieb nur die Deutsche Bank als «Kronzeuge» straffrei.

Im Jahr 2018 hatte die Europäische Kommission gegen die Deutsche Bank, die Bank of America, Crédit Agricole und Credit Suisse (CS, inzwischen UBS) ein Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln eingeleitet. Händler der Institute hatten von 2010 bis 2015 am Sekundärmarkt für supranationale Anleihen, Staatsanleihen und Anleihen öffentlicher Stellen in US-Dollar (SSA Bonds) Absprachen getroffen. Dabei wurden Handelsstrategien vereinbart, sensible Preisinformationen ausgetauscht und Preise abgestimmt.

In dem Kartellverfahren wurde dann 2021 von der EU-Kommission gegen die Credit Suisse eine Geldstrafe in Höhe von 11,9 Millionen Euro verhängt.  Bank of America musste 12,6 Millionen Euro zahlen und Crédit Agricole (CA) 3,9 Millionen Euro. Da die Deutsche Bank die Absprachen angezeigt hatte, ging sie straffrei aus. Ihr wurde aufgrund ihrer Zusammenarbeit die Geldbusse erlassen.

Klage in vollem Umfang abgewiesen

Jetzt hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg die Beschwerden von CS und CA gegen die Bussen abgewiesen. «Das Gericht weist die Klage von Credit Suisse in vollem Umfang ab», heisst es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Im CA-Fall wurde zwar eine Korrektur des Zeitraums der Zuwiderhandlungen anerkannt, das habe aber keinen Einfluss auf die Höhe der verhängten Geldbusse.

Zuerst hatte die Nachrichtenagentur «AWP» über das Urteil berichtet.