Da Klagen gegen Geldhäuser prohibitiv teuer sind, bietet der Bankenombudsman eine alternative Anlaufstelle für unzufriedene Bankkunden. 2023 standen sie bei der Ombudsstelle Schlange.
Der Schweizerische Bankenombudsman war im Berichtsjahr 2023 mit deutlich mehr Fällen konfrontiert. Wie die Vermittlungsstelle zwischen hiesigen Banken sowie ihren Kundinnen und Kunden am Mittwoch mitteilte, hatte sie im Vergleich zum Vorjahr 14 Prozent mehr mündliche und 24 Prozent mehr schriftliche Anleihen entgegengenommen.
Den echten Wert aufzeigen
Ingesamt läpperten sich die Reklamationen auf 2’360 Fälle – die Ombudsstelle sprach denn auch von einer «turbulenten und arbeitsintensiven Zeit». Dies sei aber eine ideale Gelegenheit gewesen, um den «echten Wert» der Einrichtung aufzuzeigen.
Einerseits war der zweistellige Anstieg dem schlechten Anlagejahr 2022 zuzuschreiben, das noch ins 2023 nachwirkte. «Erwartungsgemäss führte dies im Berichtsjahr zu einer Zunahme der Beschwerdefälle aus dem Bereich Anlageberatung und Vermögensverwaltung», hiess es weiter.
Schwachstelle Mensch
Anderseits hielt der Trend zu mehr Kartenbetrugs-Fällen die seit Ende 2022 von Andreas Barfuss geleitete Ombudsstelle auf Trab. Die Methoden der Betrüger würden demnach technologisch und psychologisch immer raffinierter, stellte er fest. Ebenfalls zielten die Kriminellen auf den Menschen als Schwachstelle: Es seien in aller Regel die Kunden selbst, die verleitet würden, Zahlungen auszulösen oder ihre Kredit- und Debitkarten zugunsten der Betrüger zu belasten.
Entsprechend müssen die Kunden die Schäden aus solchen Vorfällen meist selber tragen.
Die grosse Mehrheit der Anliegen konnten laut der Stelle aber direkt mit den Kunden geklärt und gelöst werden. In 303 Fällen intervenierte der Bankenombudsman beim betreffenden Finanzinstitut und machte in 207 Fällen konkrete Lösungsvorschläge. Offenbar hat sich dabei ein gut funktionierender Mechanismus eingespielt: In 95 Prozent der Fälle sei das Finanzinstitut den Empfehlungen gefolgt und den Kunden entgegengekommen.
Ohne juristische Befugnisse
Der Schweizerische Bankenombudsman wirkt für Kunden von Mitgliedinstituten der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) sowie von weiteren zu diesem Zweck affiliierten Banken und Finanzdienstleistern als Informations- und Vermittlungsstelle – dies allerdings ohne Rechtsprechungs-Befugnis. Die von einer Stiftung getragene Institution hat ihre Tätigkeit im April 1993 aufgenommen.