Sogenannte Exchange Traded Notes der Credit Suisse haben in der Vergangenheit wiederholt für Aufsehen gesorgt. Auch die US-Justiz hat sich dieser Tage mit einem solchen Produkt der Schweizer Grossbank befasst.
Mit der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS entsteht ein Finanzriese, der bei Anlageprodukten international ganz vorne mitspielen wird.
Noch ist unklar, wie die beiden Schweizer Grossbanken ihre Aktivitäten zusammenführen werden. Es zeichnet sich aber ab, dass die UBS bestehende CS-Produkte teilweise in ihre eigenen Anlagelösungen integrieren wird, um Verwaltungskosten zu sparen und Skaleneffekte zu erzielen.
Was passiert mit dem ETN-Geschäft?
Vor allem das Geschäft mit sogenannten Exchange Traded Notes (ETN), also unbesicherten Schuldverschreibungen, gibt in Anlegerkreisen zu reden. Da die UBS mit Etracs über eine eigene, umfangreiche ETN-Abteilung verfügt, halten Experten ein Festhalten an den CS-Produkten für unwahrscheinlich.
ETN-Produkte der CS sorgten in der Vergangenheit teilweise für aufsehenerregende Negativschlagzeilen, so etwa im Fall «Volmageddon» 2018. Die mittlerweile gestrauchelte Grossbank gehörte zeitweise auch zu den grössten Emittenten von ETN. Solche Anlagevehikel werden oft als Möglichkeit genutzt, um ein gehebeltes Engagement in Anlageklassen einzugehen, die nicht in den Rahmen eines traditionellen Fonds passen.
US-Richter gibt CS-Antrag statt
Dieser Tage hat sich auch die US-Justiz mit einem ETN-Anlageprodukt der CS befasst. Ein New Yorker Bundesrichter wies am Freitag eine geplante Sammelklage ab, in der dem Schweizer Kredithaus vorgeworfen wurde, Kleinanlegern durch das Delisting eines börsengehandelten ETN erhebliche Verluste zugefügt zu haben, wie das Online-Portal «Law360» berichtet.
So gab der Richter dem Antrag der CS statt, die Klage einer US-Anlegerin abzuweisen. Er begründete dies damit, dass die Angebotsunterlagen für das als «DGAZ» bekannte Wertpapier umfangreiche Risikohinweise enthielten, die genau vor dem Schaden warnten, den die Anlegerin erlitten hatte.
Hohe Verluste bei «Short Squeeze»
Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass die Anlegerin riskante Leerverkäufe tätigte, indem sie sich DGAZ-ETN lieh, um sie auf dem freien Markt zu verkaufen, mit der Absicht, sie zu einem niedrigeren Preis zurückzukaufen.
Als die Credit Suisse jedoch ankündigte, DGAZ von der Börse zu nehmen, schoss der Kurs des Wertpapiers in die Höhe, so dass einige Leerverkäufer, darunter auch die Klägerin, ihre Positionen mit Verlust eindecken mussten - ein klassicher «Short Squeeze».
Neue Klage?
Die Anlegerin hatte bereits im Januar letzten Jahres Klage eingereicht und behauptet, die Credit Suisse habe DGAZ «zerstört» und Kleinanleger dazu verleitet, Short-Positionen zu völlig überhöhten Preisen einzudecken. Die Sammelklägergruppe umfasst Inhaber von DGAZ-Leerverkaufspositionen, die vom Short Squeeze betroffen waren.
Ob das Verfahren bald abgeschlossen wird, ist ungewiss. Der Richter hat die Klage zwar abgewiesen, der Anlegerin aber eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um eine geänderte Klage einzureichen.