Die Grossbank ist in mehrere brisante Rechtsstreitigkeiten weltweit verwickelt, von denen viele aus dem Wealth Management und der Übernahme der Credit Suisse stammen. Diese Fälle, die von historischen Altlasten in Sachen Steuerhinterziehung bis zu Kundenstreitigkeiten reichen, prägen auch die finanzielle Risikolage.

Die UBS hat vor einigen Wochen ihre Ergebnisse für das vierte Quartal veröffentlicht. Ein Aspekt, der die Aufmerksamkeit der Investoren auf sich zieht, sind die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten – insbesondere im Private Wealth Management (PWM). Diese Rückstellungen sind ein wichtiger Indikator für das juristische Risikoprofil.

Laut dem neuesten Quartalsbericht der Bank hat sich zwischen Q3 und Q4 2024 – eigentlich sogar im gesamten Jahr – nur wenig verändert. Per 31. Dezember 2024 beliefen sich die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten im PWM-Segment auf 1,271 Milliarden Dollar, was nur geringfügige Anpassungen gegenüber dem 30. September 2024 widerspiegelt. Diese beinhalteten:

Eine Erhöhung um 104 Millionen Dollar durch «Rückstellungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden», 17 Millionen Dollar durch Umbuchungen sowie eine Verringerung um 14 Millionen Dollar durch «zweckgemäss verwendete Rückstellungen» und 4 Millionen Dollar durch die Auflösung von Rückstellungen.

Diese prononcierte Stabilität der ausgewiesenen Rückstellungen steht im Kontrast zu den erheblichen Entwicklungen in den wichtigsten Rechtsfällen von UBS im vergangenen Jahr. Das wirft die Frage auf, wie detailliert die Finanzberichte das tatsächliche juristische Umfeld der Bank widerspiegeln.

Besonders intensiv diskutiert werden die folgenden drei Rechtsfälle:

Die DOJ-Untersuchung – Eine Einigung, die nie zustande kam?

Im vergangenen Jahr führte das US-Justizministerium (DOJ) eine Untersuchung zur Einhaltung des 2014 von Credit Suisse mit einem Schuldeingeständnis beendeten Steuerstreits mit den US-Behörden durch. Dieses «Guilty Plea Agreement» sollte die Vergangenheit bereinigen, in der die Bank US-Kunden bei der Steuerhinterziehung unterstützt hatte.

Diese neue Untersuchung ergab, dass Credit Suisse einige Bedingungen des damaligen Abkommens nicht erfüllt hatte, weshalb man sich nun offenbar auf eine neue Strafzahlung geeinigt hat.

Solche Settlements werden normalerweise offiziell verkündet, ohne dass etwas an die Öffentlichkeit dringt. Diesmal berichtete finews.ch mit Bezug auf eine Recherche des «Wall Street Journal» (WSJ), dass eine Einigung über mehrere hundert Millionen Dollar unmittelbar bevorstand. Das war wenige Tage vor dem Machtwechsel in Washington. Doch diese Einigung hat sich bislang nicht offiziell materialisiert. Die Umstände werfen mehr Fragen als Antworten auf.

So fehlen die Details über die erwartete Einigung mit dem DOJ auffällig im Q4-Bericht der UBS. Der Zeitpunkt des Leaks an das «Wall Street Journal», eine Publikation, die solche Themen nicht leichtfertig behandelt, befeuert Spekulationen über die Quelle der Zeitung. Cui bono? Wem nützt diese Information?

Es gibt nur zwei plausible Quellen: Die UBS selbst oder das DOJ. Da die im UBS-Fall federführende stellvertretende Generalstaatsanwältin der Biden-Regierung, Lisa Monaco, mit dem Regierungswechsel zur neuen Trump-Administration voll ausgelastet war, erscheint es unwahrscheinlich, dass ihre Leute diese Informationen zu diesem Zeitpunkt weitergegeben haben. Was bedeutet, dass die Bank selbst die wahrscheinlichere Quelle ist.

Doch warum sollte UBS eine Einigung über mehrere hundert Millionen Dollar vorzeitig an das «WSJ» durchsickern lassen, wenn sie noch nicht finalisiert war? War dies ein Versuch, Druck auf die DOJ-Beamten auszuüben, damit das Abkommen noch vor dem Regierungswechsel abgeschlossen wird? Oder war es eine interne Fehleinschätzung, dass eine Einigung näher war, als tatsächlich der Fall? Diese Fragen bleiben unbeantwortet, und derzeit ist unklar, ob die Verhandlungen unter der Trump-Administration wieder aufgenommen wurden.

Der französische Steuerfall – Ein nie endender Rechtsstreit

Die juristische Odyssee der UBS in Frankreich dreht sich um Vorwürfe der unerlaubten Kundenakquise und Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung.

Im November 2023 hob das französische Kassationsgericht (Cour de cassation) die von der Vorinstanz verhängte Kaution in der Höhe von 1 Milliarde Euro sowie die 800 Millionen Euro an zivilrechtlichem Schadenersatz auf und ordnete eine Neuverhandlung an.

Das bedeutet, dass die UBS sich einer erneuten Verhandlung auf der unteren juristischen Ebene stellen muss. Daraus wird dann ein neuer, wohl deutlich tieferer Schadenersatz resultieren. 

In einer juristischen Analyse, die letztes Jahr in der «Revue de droit fiscal» veröffentlicht wurde, argumentieren die Autoren, dass das Urteil des Kassationsgerichts die Position der UBS erheblich verbessert. Laut ihnen erschien die Entscheidung der UBS, ein Vergleichsangebot («CJIP») über 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2014 abzulehnen, zunächst als «schwerwiegender Fehler», da der Betrag mehr als verdreifacht wurde – aber nach den Urteilen in der Berufung und im Kassationsgericht «wurde diese Wahrnehmung umgekehrt».

Der Fall der bulgarischen Ex-Kunden – Ein gemischtes Ergebnis

Der Rechtsstreit um Schadensersatz für Bidzina Ivanishvili, den ehemaligen Premierminister Georgiens, ist weiterhin ungeklärt.

Das ursprüngliche Urteil in Singapur zugunsten von Ivanishvili, das die UBS zu über 700 Millionen US-Dollar Schadenersatz verurteilte, wurde im Oktober 2024 um 282 Millionen US-Dollar reduziert. Diese Entscheidung spielt in einem weiteren Rechtsverfahren auf den Bahamas eine Rolle, wo ein finales Urteil noch aussteht. Die Entscheidung auf den Bahamas, die teilweise mit dem Fall in Singapur verbunden ist, wird Klarheit darüber schaffen, wie hoch die gesamte finanzielle Belastung der UBS aus diesem langwierigen Rechtsstreit sein wird.

Das Transparenzdefizit

finews.ch wandte sich an die UBS, um mehr Klarheit in diese Themen zu bringen, wurde jedoch auf die sehr allgemein gehaltenen Erklärungen in den Finanzberichten der Bank verwiesen. 

Trotz der juristischem Bewegung in den letzten Monaten kommuniziert die UBS in Bezug auf die Rechtsverfahren und die damit verbundenen Rückstellungen sehr zurückhaltend. Eine etwas aktivere Kommunikation wäre, auch aus Investorensicht, wünschenswert.