Dieser Tage beginnt vor dem Bundesgericht in Bellinzona ein Geldwäscherei-Prozess gegen die Credit Suisse. Jetzt werden die Forderungen der Bundesanwaltschaft publik.
Noch in der ersten Februar-Woche müssen die Anwälte der Grossbank vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona TI antraben. Dort hat sich die Credit Suisse (CS) als Unternehmen wegen Verwicklungen im Fall des so genannten Kokain-Königs von Bulgarien zu verantworten.
Wie die Schweizer «Sonntags-Zeitung» (Artikel bezahlpflichtig) mit Verweis auf die rund 500-seitige Anklageschrift der Bundesanwaltschaft berichtete, will letztere 42 Millionen Franken beim Institut abschöpfen. Ebenfalls fordern die Kläger eine Geldstrafe von 5 Millionen Franken.
Die Bundesanwaltschaft, die den Fall seit 14 Jahren untersucht, wirft der Bank selber und einer ehemaligen Führungskraft vor, mehr als 100 Millionen Dollar an mutmasslichen Drogengeldern in Immobilien investiert zu haben. Die CS – von Anfang an erstaunt über die Anklage – wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe. Für den Prozess im Tessin sind nun 20 Tage anberaumt.
Falcon Privatbank als Präzedenz
Mit dem Verfahren schafft das Bundesstrafgericht eine weitere Präzendez in der Art und Weise, wie die Schweiz mögliches Fehlverhalten von Unternehmen ahndet. Die inzwischen abgewickelte Zürcher Falcon Private Bank wurde vergangenen Dezember zu einer Geldstrafe von 10,7 Millionen Schweizer Franken verurteilt – das war das erste Mal, dass ein solches Urteil gegen eine Unternehmen gefällt wurde. Nun folgt sogleich der zweite Streich.
Finanziell kann die CS die Strafe aus der Portokasse bezahlen; eine aufsehenerregende Verurteilung in einem Geldwäscherei-Verfahren könnte für das angeschlagene Geldhaus aber unberechenbare Folgen zeitigen.