Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona war die UBS mit dem Antrag gescheitert, den Berufungsprozesses im Zusammenhang mit den für die bulgarische Mafia gewaschenen Geldern zu beenden. Jetzt beantragt die Bank die Suspendierung des Verfahrens, bis das Bundesgericht rechtskräftig entschieden hat.
Das Verfahren um die sogenannte «Bulgarien-Connection» ist eine Altlast der Credit Suisse (CS), derer sich die UBS auf jeden Fall entledigen will. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte die CS im Juni 2022 aufgrund von Mängeln in Bezug auf Kundenbeziehungen mit einer kriminellen Organisation und bei der Umsetzung der Anti-Geldwäschereiregeln zu einer Strafe von 2 Millionen Franken verurteilt.
Zu Beginn des Berufungsprozesses hat die UBS die Suspendierung beantragt, wie die Nachrichtenagentur «SDA» am Dienstag meldet. Es solle abgewartet werden, bis das Bundesgericht rechtskräftig über ihren Antrag auf Einstellung des Verfahrens entschieden habe, so die Antragsbegründung.
UBS: Keine rechtliche Grundlage
Für die Übertragung gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte demnach einer der Anwälte der UBS zum Prozessauftakt. Er erinnerte daran, dass die Übernahme der CS vom Bundesrat beschlossen worden war, um den Schweizer Finanzplatz zu retten. In dem Verfahren gehe es um Vorgänge, die vor 17 Jahren in einer anderen Bank stattgefunden hätten, die von anderen Organen geleitet worden sei. Das Verfahren müsse ausgesetzt werden, bis das Bundesgericht über den Antrag der UBS auf Einstellung des Verfahrens entschieden habe.
Gericht sieht Rechtsnachfolge durch Fusionsvertrag
Das Bundesstrafgericht hatte der Argumentation der UBS in ihrem Urteil von Anfang September eine Abfuhr erteilt. Die Richter hatten dabei auf den Fusionsvertrag zwischen den beiden Grossbanken verwiesen. Diese sehe nicht nur die Übernahme von Kapital, Räumlichkeiten und Personal vor, sondern auch jene der Stellung der CS in allen Gerichts-, Schiedsgerichts- und Verwaltungsverfahren.
In dem Prozess ging es um Beziehungen zwischen einer früheren CS-Angestellten und der bulgarischen Mafia im Zusammenhang mit Drogenhandel und Geldwäscherei. Sowohl die CS als Unternehmen als auch eine Ex-Angestellte wurden für schuldig befunden. Zudem wurde die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von mehr als 12 Millionen Franken angeordnet sowie eine Ersatzforderung gegenüber der CS von mehr als 19 Millionen Franken für Gelder, die dem Zugriff entzogen werden konnten.