Die UBS ist in dem von der Credit Suisse übernommenen Bulgaria-Fall freigesprochen worden. Damit kann die Bank einen Erfolg im Berufungsprozess verbuchen.
Die Credit-Suisse war Ende Juni 2022 im sogenannten «Bulgaria-Fall» erstinstanzlich schuldig gesprochen worden. Das Urteil wurde nun in einem Verfahren von der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts gekippt.
Die Kammer hat die UBS freigesprochen, wie die Nachrichtenagentur «SDA» am Mittwoch meldet.
Erstinstanzlich war die Credit Suisse (CS) 2022 aufgrund von Mängeln in Bezug auf Kundenbeziehungen mit einer kriminellen Organisation und bei der Umsetzung der Anti-Geldwäschereiregeln zu einer Strafe von 2 Millionen Franken verurteilt worden. Dabei ging es um Beziehungen zwischen einer früheren CS-Angestellten und der bulgarischen Mafia im Zusammenhang mit Drogenhandel und Geldwäscherei.
Zudem wurde die Einziehung von 12 Millionen Franken an Vermögenswerten angeordnet sowie eine Ersatzforderung von mehr als 19 Millionen Franken gestellt.
Weiterzug durch Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Sie hatte vor der Strafkammer die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe von 5 Millionen Franken und eine Ersatzforderung von insgesamt 41 Millionen Franken gefordert.
Die UBS hatte zu Beginn des Verfahrens die Position vertreten, dass es keine rechtliche Grundlage für die Übertragung der Verantwortung von der CS auf die UBS gebe und hatte die Suspendierung beantragt, die jedoch abgelehnt worden war.
CS-Angestellte 2023 verstorben
Bei der Begründung des Freispruchs werde darauf verwiesen, dass die verurteilte ehemalige CS-Angestellte 2023 verstorben ist, schreibt das «Handelsblatt». Angesichts ihres Todes sei es nicht möglich gewesen, die der Bank vorgeworfene Gesetzesverletzung zu prüfen, ohne die Unschuldsvermutung der Verstorbenen zu verletzen.
«Wir begrüssen den Entscheid des Gerichts, UBS in dieser Sache freizusprechen, die mehr als 16 Jahre zurückliegt und mit der vormaligen Credit Suisse in Zusammenhang steht. Vorbehaltlich einer Beschwerde durch die Bundesanwaltschaft wird diese Altlast mit dem Entscheid abgeschlossen», schreibt die UBS in einem Statement.
Die Strafen von zwei weiteren Angeklagten wurden von der Berufungskammer gesenkt.
Noch nicht rechtskräftig
Die Bundesanwaltschaft habe das heutige Urteil der Berufungskammer zur Kenntnis genommen, heisst es bei SDA weiter. Sobald der Entscheid in schriftlicher Form vorliege, werde man diesen analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.