Das wäre dann wohl doch etwas zu einfach gewesen. Mit dem Ende der Credit Suisse wollte die UBS auch das Verfahren um die sogenannte «Bulgarien-Connection» begraben. Doch das Gericht sieht die verbleibende Grossbank in der Pflicht.

Das Urteil im Juni 2022 gegen die Credit Suisse (CS) vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona war eine kleine Sensation. Die Bank wurde aufgrund von Mängeln in Bezug auf Kundenbeziehungen mit einer kriminellen Organisation und bei der Umsetzung der Anti-Geldwäschereiregeln zu einer Strafe von 2 Millionen Franken verurteilt.

Das von der Bank angestrengte Berufungsverfahren war wohl ein eher ungeliebtes Erbe für die UBS. Mit dem Argument, dass mit dem Ende der CS auch die Strafverfolgung gegen sie erlöschen müsse, hatte die Bank die Einstellung des Verfahrens beantragt.

UBS erbt Stellung der CS in Verfahren

Doch die Richter in Bellinzona teilten diese Position nicht, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. In ihrem am Dienstag veröffentlichten Urteil verwiesen sie auf den Fusionsvertrag zwischen den beiden Grossbanken. Diese sehe nicht nur die Übernahme von Kapital, Räumlichkeiten und Personal vor, sondern auch jene der Stellung der CS in allen Gerichts-, Schiedsgerichts- und Verwaltungsverfahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der UBS steht der Weiterzug an das Bundesgericht offen.

In dem Monsterprozess ging es um Beziehungen zwischen einer früheren CS-Angestellten, der bulgarischen Mafia, Drogenhandel und Geldwäsche. Sowohl die CS als Unternehmen als auch eine Ex-Angestellte wurden für schuldig befunden. Zudem wurde die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von mehr als 12 Millionen Franken angeordnet sowie eine Ersatzforderung gegenüber der CS von mehr als 19 Millionen Franken für Gelder, die dem Zugriff entzogen werden konnten.