Dafür, dass die Basler Kantonalbank amerikanischen Kunden bei der Steuerhinterziehung Beihilfe geleistet hat, muss sie nun tief in die Taschen greifen.
Die Basler Kantonalbank (BKB) hat am Dienstag einen Vergleich mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen US-Geschäft abgeschlossen. Das Institut hat ein Deferred Prosecution Agreement unterzeichnet und sich darin zu einer Zahlung von 60,4 Millionen Dollar verpflichtet, wie einer Mitteilung vom Dienstag zu entnehmen ist.
Hierfür hatte die Bank im Dezember 2013 eine Rückstellung von 100 Millionen Franken gebildet.
Heute einer Weissgeldstrategie verpflichtet
Mit dem Vergleich können nicht mehr benötigte Rückstellungen von rund 33 Millionen Franken aufgelöst werden, wodurch sich der Geschäftserfolg des Stammhauses und des Konzerns BKB im zweiten Semester 2018 entsprechend erhöhen wird, wie das Institut weiter mitteilte.
Die Basler Kantonalbank verfolgt seit mehreren Jahren eine Weissgeldstrategie, wie es weiter hiess. Um den damit verbundenen erweiterten Sorgfaltspflichten gerecht zu werden, wurden die Compliance-Strukturen in der Bank verstärkt und die internen Prozesse angepasst.
Geschäftseinheit in Zürich geschlossen
Von unversteuerten Vermögen hat sich die BKB getrennt und alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um nur noch versteuerte Vermögen zu verwalten. Dies unabhängig davon, ob die Kundinnen und Kunden aus der Schweiz oder dem Ausland stammen.
Die im US-Geschäft stark involvierte und in Zürich geführte Private-Banking-Einheit der BKB wurde 2014 geschlossen. Die damals für dieses Geschäft zuständigen Personen arbeiten nicht mehr für das Unternehmen.