Zehn Jahre liegt der Skandal um einen Basler Financier zurück. Jetzt sieht sich die Privatbank Julius Bär mit einer frischen Schadenersatzklage konfrontiert.
Es ist eine Dekade her, seit der Skandal aufflog. Mit Ambros Baumann ist die zentrale Figur verstorben. Und doch kommt die Affäre um den Basler Financier nicht zur Ruhe. Wie die Westschweizer Zeitung «Le Temps» berichtete, haben an die 70 Privatinvestoren in Genf eine Klage eingereicht – gegen den die Filiale der Zürcher Privatbank Julius Bär in der Rhonestadt. Laut dem Bericht fordern sie an die 20 Millionen Franken Schadenersatz.
Rückblende: Wie damals auch finews.ch berichtete, hatte der verstorbene Baumann mit einem Schneeball-System gutgläubige Anleger um bis zu 170 Millionen Franken gebracht. Als die gleichnamige Ambros Baumann Gruppe liquidiert wurde, waren nur noch 6,3 Millionen Franken an Aktiven übrig.
Depots bei verschiedenen Banken
In der Affäre um den Basler «Mini-Madoff» ermittelte noch die Finma-Vorgängerorganisation Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das nach inzwischen revidiertem Recht. Das führt dazu, dass sich die Lage gegenwärtig umso komplizierter präsentiert. Anfang Jahr etwa focht ein einstiger Vermittler von Baumann vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona ein vorhergehendes Urteil an.
Die Privatkläger knöpfen sich laut dem Bericht die Bank Julius Bär vor, weil diese Baumann als Depotbank gedient hat – der Vermögensverwalter nutzte zu diesem Zweck auch die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB), die Sparkasse Offenburg/Ortenau sowie die Landesbank Baden-Württemberg in Deutschland.
Schon einmal eine Busse gezahlt
Laut den vornehmlich Schweizer und französischen Klägern hat sie Julius Bär mit ihrem guten Namen in die Irre geführt und Baumann zuwenig auf die Finger geschaut. In Zusammenhang mit der Affäre war das Institut 2013 von einer hiesigen Selbstregulierungs-Organisation bereits zu einer Busse von 265'000 Franken verdonnert worden.
Gegenüber der Zeitung wollte sich Julius Bär nicht zum laufenden Verfahren äussern. Wie das Blatt berichtete, bestreitet das Institut gegenüber den Klägern jegliches Fehlverhalten und streicht den Fakt heraus, dass es nie zu einer strafrechtlichen Verurteilung in der Sache gekommen ist.