Der selbsternannte Whistleblower bei der Bank Julius Bär ist in Zürich verurteilt worden – dennoch kommt Rudolf Elmer mit einem blauen Auge davon.
Das langjährige Tauziehen um Rudolf Elmer hat ein vorläufiges Ende gefunden. Wie die Agentur «AWP» am Dienstag vermeldete, hat das Zürcher Obergericht hat den 60-jährigen Ex-Banker zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
Bankgeheimnis nicht verletzt
Aufhorchen lässt allerdings, dass der Schuldspruch nicht wegen Bankgeheimnisverletzung erfolgte.
Dies, nachdem die Staatsanwaltschaft explizit eine Freiheitsstrafe aufgrund dieses Vorwurfs geforderte hatte. Der Anklage zufolge hatte der selbsternannte Whistleblower Elmer verschiedenen Steuerämtern, Medien und der Enthüllungs-Plattform Wikileaks Bankdaten zugespielt.
Das Obergericht sprach Elmer nun jedoch von einzelnen Handlungen frei und stellte die restlichen Vorwürfe gleich ganz ein. Elmer wird auch nicht mit einem Berufsverbot belegt. Er darf also weiterhin als Vermögensverwalter arbeiten, wie es weiter hiess.
Julius Bär bedroht
Ganz ohne Tadel ging der frühere Geschäftsführer der Julius-Bär-Geschäftsstelle auf den Cayman Islands allerdings nicht aus dem Verfahren hervor. Das Obergericht verurteilte Elmer wegen seines Kampfs gegen die frühere Arbeitgeberin Julius Bär. Elmer hatte dem Institut unter anderem per E-Mail und Fax gedroht.
Die Strafe wegen Urkundenfälschung und Drohung wurde bedingt verhängt, bei einer Probezeit von drei Jahren.
Wie am Dienstag weiter bekannt wurde, ist Elmer mit dem Urteil nicht zufrieden. Er will dieses nun ans Bundesgericht weiterziehen.