Der frühere UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld, gegen den in den USA ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer läuft, durfte mit behördlicher Ausnahmebewilligung nach Frankreich reisen. Dort sagte er gegenüber den Staatsanwälten aus. Nun wundert er sich, dass die UBS-Aktionäre nicht auf die Barrikaden gingen.
Der Amerikaner Bradley Birkenfeld gab im Anschluss an seine Unterredung mit den französischen Justizbehörden in Paris der Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» (Artikel kostenpflichtig) ein Interview. Darin stellt er fest, dass die französischen Behörden ihre Arbeit wesentlich konziser und gewissenhafter erledigen würden als ihre Berufskollegen in den USA.
Ähnliche Energie wie in den USA
In Frankreich laufen gegen die UBS Untersuchungen. Die Schweizer Grossbank wird verdächtigt, systematisch vermögenden Privatkunden geholfen zu haben, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen; in einigen Fällen ist sogar von Geldwäscherei die Rede. Birkenfeld ist überzeugt, dass die UBS-Verantwortlichen in Frankreich mit der gleichen Energie und Motivation agierten, wie ihre Kollegen in den USA.
Birkenfeld räumt in dem Interview zwar ein, dass er nicht alles wisse, was in Frankreich gelaufen sei. Doch er betont, dass er an einigen Anlässen seiner früheren Arbeitgeberin teilgenommen habe. Diese Kundenveranstaltungen seien denjenen in den USA vergleichbar gewesen, wo man systematisch der Klientel steuerliche Schlupflöcher offeriert habe.
Rodin für die Kunden
Dabei erwähnt Birkenfeld einen Kundenanlass im Jahr 2003 in Genf, wo er für eine Ausstellung von insgesamt 54 Bronze-Statuen von Rodin im Atrium der UBS verantwortlich war. An der Eröffnung hätten rund 400 Personen teilgenommen, mehrheitlich Kunden, aber auch die Verantwortlichen der UBS in Frankreich. Auf Grund dieses Kontakts habe er später auch die Büros der UBS in Paris besucht und enge Kontakte zu diesen Managern unterhalten. Daraus folgert Birkenfeld: «Die UBS weiss nicht, was ich alles weiss.»
Laut Birkenfeld sei die Vorgehensweise der UBS in den verschiedenen Ländern stets die gleiche gewesen: Sie habe vor Ort (onshore) eine Niederlassung unterhalten, die für den unmittelbaren Kundendaten verantwortlich war, während die das Geld dann (offshore) in die Schweiz floss, wo es via Genf (oder auch in Zürich) verwaltet wurde.
Diverse Events (Einladungen zu Tennis-Turnieren, Musikfestivals und Kunstausstellungen), die von den jeweiligen Marketingabteilungen organisiert wurden und an denen auch viele Private Banker präsent waren, hätten der Kontaktpflege mit der Kundschaft gedient.
Birkenfeld würde die Reise bezahlen
Die UBS bestreitet schon seit langem eine systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Darüber ärgert sich Birkenfeld besonders und fordert den früheren Frankreich-Chef der UBS auf, vor den französischen Untersuchungsbehörden auszusagen. Ähnliches verlangt er auch von den früheren UBS-Verantwortlichen in den USA. «Ich wäre sogar bereit, ihnen das Flugticket zu bezahlen», sagt Birkenfeld in dem Interview.
Birkenfeld räumt ein, dass er selber eine Zeit lang Teil des Systems gewesen sei. Allerdings habe er den Mut aufgebracht, sich zu ändern, erklärt er weiter. Der Whistleblower ist überzeugt, dass die Öffentlichkeit mehr Transparenz und Gerechtigkeit in dieser Sache haben möchte.
Zurück nach Europa
Darum verstehe er auch nicht, weshalb die Aktionäre nicht auf die Barrikaden gingen, angesichts der hohen Anwaltskosten, Bussen und Rückstellungen, welche die UBS in den vergangenen Jahren habe aufwenden müssen. «Ich verstehe nicht, weshalb die Schweizer Bürger und die politischen Parteien in der Schweiz nicht aufgebrachter sind», sagt Birkenfeld.
Abschliessend wiederholte Birkenfeld, dass er wieder nach Europa ziehen möchte, sobald die Strafermittlungen sowie eine allfällige Bestrafung abgeschlossen seien – wohin genau, weiss er allerdings (noch) nicht.
Von «Le Temps» mit Birkenfelds Anschuldigungen konfrontiert, stellt die UBS die Integrität ihres früheren Mitarbeiters in einer kurzen Stellungnahme schwer infrage. Darin heisst es: «Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der alles unternommen hat, um von den französischen Behörden aufgeboten zu werden, und der für die Ausreise eine Spezialbewilligung erhalten musste, weil er derzeit eine Halbgefangenschaft absitzt, und der darüber hinaus nie in den entsprechenden Geschäftsbereichen (in Frankreich) gearbeitet hat, ist höchst beschränkt.»