Beteiligung an Berner KB: Regierungsrat legt Karten offen auf den Tisch
Bei der Berner Kantonalbank steht nun schon seit Jahren die Mehrheitsbeteiligung des Kantons zur Debatte. Im kommenden Sommer soll es dazu eine Entscheidung geben. Nun hat der Regierungsrat seine Haltung dazu dargelegt.
Gestützt auf einen Bericht und verschiedene Gutachten will der Regierungsrat des Kantons Bern seine Beteiligung an der Berner Kantonalbank (BEKB) weder reduzieren noch ganz verkaufen.
Eine Überprüfung der Beteiligung wurde im Herbst 2023 vom Parlament verlangt. Dabei sollten verschiedene Varianten erwogen werden. Der Grosse Rat wird im Juni über die Kantonsbeteiligung debattieren.
In dem nun vorgelegten Bericht werden die Vor- wie auch die Nachteile der drei Varianten dargestellt. Beleuchtet werden die Szenarien «Status quo» (Fortsetzung der kantonalen Mehrheitsbeteiligung), «Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität» (Reduktion auf einen Drittel plus eine Aktie) sowie «Verzicht auf eine kantonale Beteiligung» (vollumfänglicher Verkauf).
Nachteilig für Finanzhaushalt
Unter den gegebenen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen spricht sich der Regierungsrat zusammenfassend für die Variante «Status quo» aus. Eine Reduktion, wie auch ein vollumfänglicher Verkauf der kantonalen Beteiligung werde sich nachteilig auf den bernischen Finanzhaushalt auswirken, heisst es weiter.
Zudem habe sich die BEKB erfolgreich entwickelt. Es bleibe offen, inwieweit eine Veränderung der Besitzverhältnisse die solide und risikoarme Ausrichtung der BEKB sowie die von ihr angestrebte nachhaltige Entwicklung gefährden könnte.
Hohe politische Hürden
Zudem würden hohe politische Hürden bestehen. Laut einem Rechtsgutachten sei für eine Reduktion des Kantonsanteils auf unter 50 Prozent eine Verfassungsänderung erforderlich. Eine solche müsste zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.
Kanton und BEKB hätten ihre Hausaufgaben gemacht, heisst es in der Mitteilung weiter. Als Folge der Reformen nach der Rettungsaktion des Kantons im Zuge der Immobilienkrise in den 1990er-Jahren, könne die BEKB heute als «institutionell unabhängigste aller Kantonalbanken bezeichnet werden». Sie sei eine von nur drei Kantonalbanken, die über keine Staatsgarantie verfügt. Zudem sei sie als privatrechtliche Aktiengesellschaft ohne staatliche Vertretung im strategischen Führungsorgan organisiert.
Es bestehe eine klare Trennung der politischen und unternehmerischen Verantwortlichkeiten. Nach Auffassung des Regierungsrates besteht aus einer reinen Governance-Sicht kein Anlass oder Druck zu einer weiteren Entflechtung des Verhältnisses zwischen dem Kanton und der BEKB.