US-FATCA-Abkommen soll keine Einbahnstrasse bleiben

Im Rahmen des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den USA fliessen die Informationen bislang nur in eine Richtung. Das soll nicht so bleiben.

Die Vernehmlassung zum neuen Abkommen mit den USA über den Austausch von Finanzdaten ist eröffnet. Zur Umsetzung des im vergangenen Sommer unterzeichneten Abkommens ist eine Anpassung des nationalen Rechts notwendig, wie es in einer Mitteilung des Bundesrates vom Freitag heisst.

Neu soll die Schweiz nicht mehr einseitig Informationen zu Finanzkonten an die USA liefern sondern auch welche aus den USA erhalten.

Das US-Gesetz «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) verlangt von Finanzinstituten ausserhalb der USA, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine Steuer erheben. Die Umsetzung erfolgt jeweils über bilaterale Vereinbarungen mit den einzelnen Ländern.

Seit 2014 in Kraft

Das bestehende FATCA-Abkommen der Schweiz mit den USA ist seit Juni 2014 in Kraft. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Stimmen Kunden nicht zu, müssen die USA die Daten auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern. Umgekehrt fliessen keine Kontodaten von den USA in die Schweiz, heisst es in der Mitteilung weiter.

Im Juni 2024 wurde von der Schweiz und den USA das neue FATCA-Abkommen unterzeichnet. Über die Anpassung entscheiden die Eidgenössischen Räte und die Änderungen sollen per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Juni 2025.