Die Bundestresorerie wird im kommenden Jahr Anleihen über 4 Milliarden Franken emittieren. Der altehrwürdige Begriff der Eigentranche verschwindet und macht dem Eigenbestand Platz. Die praktischen Auswirkungen auf den Anleihenmarkt halten sich in Grenzen.
Am Dienstag hat die Bundestresorerie ihren Emissionskalender 2025 präsentiert. Demnach plant die Eidgenossenschaft, jeweils am zweiten Mittwoch des Monats (ohne August; Oktober und Dezember optional) Obligationen im Nominalwert von 4 Milliarden Franken zu auktionieren.
Davon dienen 3,3 Milliarden Franken der Refinanzierung einer Anleihe, die im kommenden Jahr fällig wird; das insgesamt nominal ausstehende Volumen von Bundesanleihen wird damit um 0,7 Milliarden zunehmen, was dem erwarteten Finanzierungsdefizit entspricht. Ende Oktober hatte der Bund Anleihen über 73 Milliarden Franken ausstehend.
Flexibilität dank Geldmarktbuchforderungen
Die Bundestresorerie trägt die Verantwortung dafür, dass die Eidgenossenschaft stets zahlungsfähig und liquid ist und nimmt dafür Mittel am Schweizer Kapitalmarkt auf. Sie ist Teil der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), die zum Eidgenössischen Finanzdepartement gehört.
Das zweite Instrument dafür sind neben Anleihen die Geldmarktbuchforderungen der Eidgenossenschaft (GMBF) mit Laufzeiten von drei, sechs und zwölf Monaten. Gemäss der Tresorerie soll hier das Volumen im kommenden Jahr in einer Bandbreite von 8 bis 14 Milliarden Franken gehalten werden; Ende 2024 wird der Bestand rund 11 Milliarden Franken erreichen. Die relative weite Bandbreite ermöglicht es dem Bund, flexibel zu reagieren, wenn aufgrund geänderter Umstände kurzfristig mehr oder weniger Mittel benötigt werden.
Abschied von einer Schweizer Spezialität
GMBF werden jede Woche am Dienstag ausgegeben, ebenfalls im Auktionsverfahren.
Die Bundestresorerie verabschiedet sich auch von einer Schweizer Spezialität, der Eigentranche. Bisher emittierte der Bund bei den Anleihen jeweils auch Eigentranchen, die nicht liberiert (einbezahlt) waren. Die bisherigen Eigentranchen seien per Ende August 2024 in Eigenbestand umgewandelt worden, teilt die Tresorerie nun mit. Der Unterschied liegt darin, dass der Eigenbestand liberierte Anleihen sind.
Eigenbestand ist repofähig – bessere Liquidität im Handel?
Dadurch eröffnen sich dem Bund neue Verwendungsmöglichkeiten in Bezug auf seine Finanzierung. Denn nun kann die Tresorerie den Eigenbestand am Repomarkt als Collateral (Sicherheit) hinterlegen, um kurzfristige Finanzierungslücken zu schliessen. Umgekehrt kann der Bund den Repomarkt-Teilnehmern Bundesobligationen aus dem Eigenbestand via Repogeschäfte zur Verfügung stellen, («Eidgenossen Lending Facility»), was die Liquidität im Handel mit Bundesanleihen stärken soll.
Bei dem für die Käufer von Bundesanleihen wohl wichtigsten Punkt ändert sich allerdings nichts. Zwischen den Auktionsterminen können bei der Tresorerie weiterhin Anleihen erworben werden, statt aus der Eigentranche kommen diese neu einfach aus dem Eigenbestand. Das ist besonders für Marktteilnehmer relevant, die einen grösseren Block in einer bestimmten Anleihe benötigen, der so nicht einfach über den Sekundärmarkt zu beschaffen wäre. Und die Anpassung ändert auch an den Verschuldungskennziffern der Schweiz nichts.
Leitplanken sind wichtig für den ganzen Anleihenmarkt
Bundesanleihen gelten als der Referenzwert für den gesamten Schweizer Anleihenmarkt. Auch aus diesem Grund ist es zentral, dass der Handel in diesem Segment möglichst liquide ist.
Und ebenfalls aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass der Bund dem Markt mit seinem jährlichen Emissionskalender jeweils eine Leitplanke gibt, was in den kommenden zwölf Monaten zu erwarten ist. Nicht zuletzt können so auch die beiden grössten inländischen Schuldner, die Pfandbriefbank und die Pfandbriefzentrale, ihre Emissionstermine entsprechend koordinieren.