Ob gesperrte Vermögen konfisziert und für den Wiederaufbau in der Ukraine verwendet werden können, beschäftigt die Politik auch in der Schweiz seit Monaten. Eine rechtliche Prüfung soll jetzt Klarheit bringen.
Der Bundesrat hat die rechtlichen Fragen zu den gesperrten Geldern von sanktionierten Personen und Organisationen aus Russland von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz (BJ) prüfen lassen.
Dabei kamen die Rechtsexperten zu einem eindeutigen Ergebnis: Die Konfiskation privater russischer Vermögenswerte verstösst gegen die Bundesverfassung sowei die geltende Rechtsordnung und verletzt internationale Verpflichtungen der Schweiz, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Die Enteignung ohne Entschädigung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft sei nach Schweizer Recht nicht zulässig.
Der Bundesrat hat die Analyse an seiner Sitzung vom 15. Februar zur Kenntnis genommen, wie es weiter heisst. Der Arbeitsgruppe unter der Leitung des BJ gehörten auch Vertreter des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen (SIF) und der Direktion für Völkerrecht (DV) an.
Weiter Hilfe für Ukraine
Mit dem Angriff auf die Ukraine hat Russland internationales Recht verletzt und ist grundsätzlich verpflichtet, die entstandenen Schäden in der Ukraine wiedergutzumachen, hält der Bundesrat einmal mehr fest. Unabhängig von den Diskussionen um die gesperrten Vermögenswerte soll die Ukraine auch weiterhin unterstützt werden.
Die Klärung der Rechtsfragen sei vor dem Hintergrund internationaler Diskussionen und mehrerer parlamentarischer Vorstösse in Auftrag gegeben worden.
Dabei ging es um jene Geldern, die derzeit aufgrund der Sanktionen gegen Russland in der Schweiz eingefroren sind. Laut den letzten Angaben des BFS sind in der Schweiz Vermögen mit Verbindung zu Russland und Belarus in der Schweiz im Umfang von über 7,5 Milliarden Franken sowie 15 Liegenschaften gesperrt.