Flowbank verklagt die Finma vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Abwicklung der zwangsgeschlossenen Genfer Digitalbank geht derweil weiter. Langwierig gestaltet sich dabei vor allem die Rückführung der Wertschriften an die Kunden.
Die von der Aufsichtsbehörde Finma im Juni geschlossene Genfer Digitalbank wehrt sich. Sie hat gemäss Medienberichten vom Wochenende vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen die Finma eingereicht. Im Zentrum dürfte dabei die Frage stehen, aus welchen Gründe die Aufsichtsbehörde die von der Bank damals in letzter Minute organisierte Kapitalzusage ablehnte, die gemäss Informationen der «SonntagsZeitung» von einem Unternehmen im Umkreis der Kryptowährungsbörse Binance stammte.
Die Zwangsschliessung der bis zuletzt vom flamboyanten Gründer Charles-Henri Sabet geführten Bank wird oft als Beleg dafür gewertet, dass die Finma unter der neuen Führung von Stefan Walter ihren Kurs verschärft habe, insbesondere gegenüber der Kryptobranche. Dass die Aufsicht daran ist, die Zügel anzuziehen, ist gut möglich, aber der Fall Flowbank eignet sich nicht unbedingt dazu, diese These zu stützen.
Teil des Krypto-Ökosystems?
Erstens macht die Tatsache, dass Flowbank eine Digitalbank war, sie noch lange nicht zu einem relevanten Bestandteil des Krypto-Ökosystems.
Und selbst wenn sie dazu gezählt wird, ist zweitens festzuhalten, dass die Finma die jung-dynamische Kryptobranche schon seit Jahren kritisch begleitet, was im Interesse des Anlegerschutzes und der Branche selber grundsätzlich nicht falsch ist. Das kommt auch in einem Interview von finews.ch mit Franz Bergmüller, CEO der Kryptobank Amina, zum Ausdruck, in dem dieser festhält: «Wir werden von der Aufsicht eng begleitet, weil immer noch die Sorge mitschwingt, dass Dienstleistungen rund um Kryptowährungen für Betrug, Geldwäscherei oder gar Terrorfinanzierung missbraucht werden könnten.»
Langes Sündenregister
Zum dritten ist, ganz unabhängig davon, ob Flowbank zum Krypto-Universum zählt oder ob sich das Signal an die ganze Branche richten soll, die Liste der gravierenden Verfehlungen, welche die Finma beim beaufsichtigten Institut wiederholt und über Jahre feststellte, so lange, dass es verständlich ist, dass der Behörde irgendwann der Geduldsfaden reissen musste, egal um welchen Banktypus es sich handelte.
Flowbank befindet sich derzeit in Liquidation, Informationen für Kunden und Gläubiger finden sich auf der Website. Verantwortlich für die Verteilung der Guthaben an die 12'ooo Kunden, die Erstellung des Kollokationsplans (er soll im Herbst publiziert werden) und die Verwertung der Aktiven ist der Liquidator Walder Wyss.
Privilegierte Einlagen zum grössten Teil zurückbezahlt
Wie «Le Temps» in einem Beitrag vom Montag berichtet, sind am Hauptsitz der Flowbank in einem Hochhaus (in das die Bank erst am 1. März eingezogen war) in Lancy bei Genf immer noch 60 Mitarbeiter (von ursprünglich 140) mit der Abwicklung beschäftigt. Auch das Zürcher Büro ist offenbar nach Genf «repatriiert» worden.
Gemäss diesem Bericht haben die meisten Kunden die von der Einlagensicherung Esisuisse geschützten Guthaben (bis 100'000 Franken) in der Zwischenzeit erhalten. Insgesamt seien 44,6 Millionen Franken oder 84 Prozent dieser vorrangigen Forderungen beglichen worden. Noch nicht verteilt sind 8 Millionen Franken, da sich rund 3000 Kunden noch nicht gemeldet oder auf Kontaktversuche reagiert haben.
Aufwendige Rückerstattung der Wertschriften
Langwieriger gestaltet sich nach einer Reportage der offenbar ebenfalls zum Augenschein vor Ort geladenen Wirtschaftszeitung «L'Agefi» (gegen deren Berichterstattung Flowbank gerichtlich, aber letztlich vergeblich vorging, wie auch finews.ch berichtete) die Herauslösung der von Flowbank-Kunden gehaltenen Wertschriften, die nicht Teil der Bankbilanz sind.
Gemäss dem Liquidator dauern die Bearbeitungszeiten «mehrere Wochen oder sogar Monate». Er schlägt den Anlegern vor, die Wertpapiere zu verkaufen und ihnen den Erlös in bar zurückzuerstatten, statt sie in Depots anderer Banken zu transferieren.
Wertschriften bleiben rechtlich im Eigentum des Kunden und gehören daher nicht der Bank. Der Fall Flowbank zeigt jedoch, dass bei einem Konkurs für Bankkunden auch mit Wertschriften Risiken verbunden sind. Sie werden die Wertschriften zwar nicht verlieren, müssen aber damit rechnen, dass sie wochenlang nicht frei darüber verfügen können.