Über die Genfer Flowbank ist der Konkurs eröffnet worden. Die Finma begründet dies mit dem Einlegerschutz. Die Liste der Verfehlungen, die sie der Technologiebank vorwirft, ist eindrücklich, und reicht bis zur Verletzung der Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten.

Nun ist der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) endgültig der Geduldsfaden gerissen: Sie hat am Donnerstag den Konkurs über die Genfer Flowbank eröffnet (und zusätzlich zu dieser Mitteilung ein Fragen-Antworten-Katalog für Kunden der Flowbank aufgeschaltet). Die Bank verfüge nicht mehr über die Mindesteigenmittel für den Geschäftsbetrieb, schreibt die Finma. «Es besteht zudem die Besorgnis, dass die Bank überschuldet ist.» Mit dem Konkurs sollen die Einleger geschützt werden. Den Scherbenhaufen aufräumen darf die als Liquidatorin designierte Anwaltskanzlei Walder Wyss.

In ihrer Mitteilung listet die Finma das eindrückliche Sündenregister der Flowbank auf: Im Zuge des ersten, im Oktober 2021 eröffneten Enforcementverfahren (ein Verfahren zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts) stellte die Finma schwere Verletzungen der Eigenmittelanforderungen und der Anforderungen an die Verwaltungsorganisation und das Risikomanagement der Bank fest. Ein Jahr später ordnete sie «umfassende Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands» an und setzte einen Prüfbeauftragten ein.

Langes Sündenregister

Aufgrund von erneuten Hinweisen auf Mängel folgte im Juni 2023 das nächste Enforcementverfahren. Diesmal wurde ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt, der feststellte, dass die Flowbank Eigenmittelvorschriften wiederholt nicht eingehalten hatte. Und fast noch gravierender: «Die Buchführung der Bank sowie das finanzielle Reporting stellten sich als fehlerhaft und unvollständig heraus.» Dass die Bank Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber der Behörde verletzte, komplettiert das düstere Bild.

Die Untersuchung deckte auch auf, dass Flowbank Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko einging, ohne entsprechende Abklärungen. Die Finma spricht von schwerwiegenden Verstössen gegen die Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei.

«Eigenmittelvorschriften klar verletzt»

Am 8. März 2024 entzog die Finma der Flowbank die Bewilligung und sprach ihr die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit ab. Die Verfügung wurde allerdings nicht rechtskräftig, weil dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt wurde.

Der Verwaltungsrat der Bank habe den Jahresabschluss 2023 erst vor wenigen Tagen genehmigt. Die Finma hat aufgrund dieser gesicherten Zahlen erkennen müssen, dass die finanzielle Situation des Instituts weit schlechter ist als ursprünglich angenommen. «Die Mindesteigenmittelvorschriften waren bereits Ende 2023 sowie per Ende April 2024 in klarer Weise verletzt.« Die Bank hat es in der Folge nicht geschafft, der Finma innert nützlicher Frist «eine genehmigungsfähige Erhöhung der Eigenmittel» zu unterbreiten, worauf der Konkurs eröffnet wurde.

Einlagensicherung muss nicht einspringen

Immerhin dürften gemäss der Finma die vorhandenen Mittel der Bank reichen, um die privilegierten Einlagen (die Guthaben von maximal 100'000 eines Kunden bei einer Bank) vollumfänglich zurückzuzahlen. Damit muss die Einlagensicherung der Schweizer Banken (Esisuisse) nicht beansprucht werden. Auch die Wertschriftendepots der Kunden würden abgesondert und zurückerstattet, teilt die Finma mit.

Flowbank, die neben dem Hauptsitz in Genf seit Oktober 2021 in Zürich präsent ist und Töchter in London und auf den Bahamas hat, beschäftigt nach Angaben der Finma weltweit rund 140 Mitarbeiter, weist eine Bilanzsumme von rund 680 Millionen Franken auf und führt mehr als 22'000 Kundenkonten. Gegründet wurde die Neobank 2020 von CEO Charles Henri Sabet, einem Veteran im Online-Trading. Er wollte mit einer neuen Technologie und einem neuen Mindset die Schwächen der etablierten Finanzhäuser ausnutzen – und ist dabei offensichtlich über die alten Regeln einer guten Bankführung gestolpert.