Drogenhändler haben offenbar erfolgreich über Bancomaten Geld gewaschen. Dabei nutzten sie auffallend oft die Automaten der Citigroup.

Laut den US-Strafverfolgungsbehörden hatten Drogenhändler bei der Geldwäscherei eine besondere Vorliebe für die Bancomaten der Citigroup. Die mutmasslichen Täter seien der Auffassung gewesen, dass die Kontrollen bei dem US-Institut weniger restriktiv seien als bei anderen Banken, schreibt die «Financial Times».

Konkret geht es um den Fall von zwei Personen aus Kalifornien. Sie sollen mit dem Sinaloa-Kartell zusammengearbeitet und Zehntausende von Dollars an Citi-Geldauotmaten eingezahlt und auf diese Weise gewaschen haben. Das Sinaloa-Kartell ist eine mexikanische Verbrecherorganisation, die Geschäften im Drogenhandel, der Geldwäsche und dem Menschenhandel betreibt. 

Dutzende von kleinen Beträgen eingezahlt

Die Verdächtigen sollen laut der Anklageschrift mindestens drei Mal im Januar 2021 rund 36'000 Dollar an illegalem Bargeld an den Automaten eingezahlt haben. Durch die Aufteilung der Summe in Dutzende von kleineren Einlagen, behaupten die Staatsanwälte, blieben sie unter der Schwelle von 10'000 Dollar, bei der Banken Bargeldtransaktionen an das US-Finanzministerium melden müssen. Später hoben sie das Geld wieder ab.

Obwohl es keine Meldepflichten für die einzelnen Transaktionen gab, hätte die Bank laut der Strafverfolgungsbehörde aufgrund der hohen Anzahl an Einzahlungen Verdacht schöpfen müssen.

Geld stammt aus dem Drogengeschäft

Beamte der Drug Enforcement Administration (DEA) erklärten laut dem Medienbericht, dass das Geld aus dem Handel mit Fentanyl- und Meth-Drogen stammte. Die gesamte Delikstumme beläuft sich auf mindestens 50 Millionen Dollar. 

Citi lehnte es laut «Financial Times» ab, sich zu dem konkreten Fall zu äussern. Das Institut berief sich unter anderem auf die Geheimhaltungsanforderungen. Die Bank betonte jedoch, dass sie über eine «robuste Anti-Geldwäsche-Politik» verfüge und in Verdachtsfällen die Behörden informiere.

Die beiden Angeklagten plädieren auf nicht schuldig.