Die Credit Suisse ist zwar seit Montag nun auch offiziell nur noch eine Tochter der UBS, die juristischen Altlasten der Bank laufen jedoch weiter. In einem Verfahren um die Thuna-Bonds in Mosambik wurde nun eine Klageabweisung beantragt. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, so das Argument der Bank.
Die Credit Suisse (CS) hat am High Court in London beantragt, dass, eine Klage der Republik Mosambik gegen die Bank abgewiesen wird. Dabei geht es um die Rolle der Bank in dem sogenannten Thunfisch-Skandal. Die Bank und andere Parteien werden wegen ihrer Rolle bei der Vermittlung von Krediten und Anleihen in Höhe von 2 Milliarden Dollar für das Land im Jahr 2013 angeklagt.
Die Credit Suisse argumentiert, dass ein fairer Prozess nicht möglich sei. Mosambik habe es versäumt, Dokumente aus dem Büro des Präsidenten sowie des staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes des Landes offenzulegen.
Die Verstösse seien «schwerwiegend» und das Ergebnis einer «Entscheidung der Republik, welche Dokumente sie offenlegen will», erklärte der Anwalt der Credit Suisse vor Gericht, wie die «Financial Times» (Artikel bezahlpflichtig) berichtet.
Vorsätzlicher Verstoss gegen Offenlegungspflichten
Mosambik verstosse weiterhin gegen seine Offenlegungspflichten und tue dies vorsätzlich. «Das hat zur Folge, dass die Republik Mosambik in dem von ihr angestrengten Verfahren jede Möglichkeit eines fairen Verfahrens ausschliesst», so die Bank.
Dagegen wehrt sich die Klägerin. Man habe grosse Anstrengungen unternommen, um Dokumente zu erhalten, und der Antrag der Bank verleihe den erheblichen Bemühungen der Republik, die gewaltigen Herausforderungen bei der Offenlegung zu bewältigen, kein Gewicht.
Im Jahr 2021 hatte sich die CS bereiterklärt, im Rahmen einer Reihe von koordinierten Vergleichen mit den Aufsichtsbehörden in den USA, Grossbritannien und der Schweiz wegen ihrer Rolle in dem Skandal 475 Millionen Dollar an Bussen zu zahlen und Mosambik 200 Millionen Dollar an Schulden zu erlassen.
Die dreitägige Anhörung vor dem High Court wird fortgesetzt. Eine Entscheidung des Richters über die Anträge wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet, wie es weiter heisst.