Die überraschende Liquidation der Pflichtwandelanleihen der Credit Suisse hat Anleger weltweit schockiert. Doch beim bekannten französischen Fondshaus Carmignac lässt man sich dadurch nicht beirren.
Der Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma), zur Rettung der Credit Suisse (CS) Pflichtwandelanleihen im Gegenwert von 15,8 Milliarden Franken auszulösen, hat Schockwellen durch das weltweite Finanzsystem gesandt. Es war dies das erste Mal seit der Finanzkrise von 2008, dass es für so genannte AT1-Bonds einer weltweit systemrelevanten Grossbank zu einem «Trigger-Event» kam.
«Man sollte AT1 nicht generell ausschliessen»
Beim Fondshaus des flamboyanten französischen Finanzprofis Edouard Carmignac lässt man sich davon aber nicht beirren. Wie Anleihenexperte Alexandre Deneuville gegenüber dem Westschweizer Finanzportal «Allnews» erklärte, sind die Fonds des «Sonnenkönigs» Carmignac weiter in AT1-Anleihen investiert.
«Man sollte AT1 nicht generell ausschliessen», zeigte sich Deneuville überzeugt. Wenn sich mit den Papieren eine Kreditmarge in der Grössenordnung von 500 bis 600 Basispunkten im Vergleich zu annualisierten Risikokosten von geschätzt 200 Basispunkten erzielen lasse, sei die erzielte Zusatzrendite weiterhin attraktiv. «Aus diesem Grund haben wir in AT1 investiert und werden dies auch weiterhin tun – allerdings breit gestreut und unter Vermeidung der anfälligsten Bankinstitute», erklärte der Anleihenspezialist.
Auch bei Privatinvestoren gelandet
Derweil haben sich Kollegen mit AT1-Anleihen der CS teils bös die Finger verbrannt – zu den am stärksten betroffenen Investoren zählen mithin Fonds des Schweizer Asset Manager GAM. In kleinen Stückelungen sollen AT1-Papiere der Grossbank zudem auch bei Privatinvestoren gelandet sein.
In Zusammenhang mit den Verlusten bereitet eine amerikanische Kanzlei bereits eine Klage gegen die Finma vor. Auf Anfrage von finews.ch erklärte deren Direktor Urban Angehrn jüngst an einer Medienkonferenz, für die CS-Pflichtwandler habe ein klarer Trigger-Event vorgelegen. Eventuelle Klagen werde sich die Behörde ansehen, sobald diese einträfen.