Im Rechtsstreit um die Wertloserklärung der AT1-Anleihen vor einem Gericht in New York legen die US-Anwälte nach. Die Schweiz kommt unter Zugzwang.
Die Übernahme der Credit Suisse (CS) wird auch nach der Präsentation des Parlamentarischen Untersuchungsberichts noch lange nicht abgeschlossen sein. Im Gegenteil: In den USA ist er für die Kläger gegen die Wertloserklärung der AT1-Anleihen Anlass, den Druck auf die Schweiz zu erhöhen.
Die federführende Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hat in der Nacht auf Donnerstag ein Amended Complaint eingereicht, also ihr Klage verschärft. Die Klageschrift wurde mit weiteren Klägern und auch inhaltlich mit Informationen aus dem PUK-Bericht ergänzt.
Streitwert massiv höher
Es werden zahlreiche Organisationen wie Investmentfonds, Unternehmen und Einzelpersonen aus verschiedenen Ländern wie Luxemburg, den USA, Japan, den Cayman-Inseln und anderen aufgeführt.
Zusätzlich ist der Streitwert um rund 82 Millionen Dollar auf neu 372 Millionen Dollar angestiegen.
Vorwurf: Verletzung der Eigentumsrechte
«Das wachsende Interesse von Betroffen, die sich der US-Klage anschliessen, verdeutlicht die weitreichenden Auswirkungen des AT1-Abschreibungsbeschlusses auf ein breites Spektrum von Investoren, einschliesslich Privatanlegern. Diese Klage unterstreicht zudem die ungerechte Verletzung der Eigentumsrechte der Inhaber von AT1-Instrumenten», sagt Dennis Hranitzky, Head of the Sovereign Litigation and Global Asset Recovery Practices bei Quinn Emanuel.
Klage richtet sich gegen die Schweiz
Die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel hatte im Juni vergangenen Jahres vor dem United States District Court for the Southern District of New York eine Klage gegen die Wertloserklärung der AT1-Anleihen durch die Schweizer Eidgenossenschaft eingereicht; finews.ch berichtete darüber. Die Kanzlei wirft der Schweiz vor, die Übernahme der CS durch die UBS orchestriert und sich damit wie eine «private Investmentbank» verhalten zu haben.
Interessant ist das Verfahren in den USA, weil es sich nicht wie viele andere gegen die Finma richtet, sondern direkt auf die Schweizerische Eidgenossenschaft zielt.
Entscheid nicht vor Sommer zu erwarten
Die Schweiz hat bis zum 3. Februar 2025 Zeit, auf die ergänzte Beschwerde zu reagieren. Kurz danach wird das Gericht am 5. Februar 2025 eine Case Management Conference abhalten. Vor Sommer dieses Jahres ist allerdings nicht mit einer Entscheidung des Gerichts in New York zu rechnen.