Der Konflikt zwischen der Credit Suisse und dem georgischen Milliardär Bidzina Ivanishvili flammt neu auf. Wie sich nun zeigt, leistete die Grossbank zuletzt erhebliche Zahlungen an den klagenden Ex-Kunden.

Die milliardenschweren Schadenersatz-Klagen, welche der georgische Ex-Premierminister Bidzina Ivanishvili gegen Tochterfirmen der Credit Suisse (CS) auf den Bermuda-Inseln und in Singapur anstrengt, haben sich in den vergangenen Wochen in den Kulissen abgespielt.

Doch nun bricht Ivanishvili das Schweigen: Via die Opfervereinigung «CS Victims», deren wichtigster Exponent er selber ist, hat der Georgier der Grossbank am Mittwoch neue Vorwürfe gemacht. Die CS würde politisch gegen ihn agitieren und Gelder zurückhalten, die ihm zustünden, so die Behauptung.

Doch noch Gelder bei der CS

Auf Anfrage von finews.ch wollte sich die Grossbank dazu nicht äussern. Unter dem neu angetretenen Chefjuristen Markus Diethelm unternimmt es die CS aber, festgefahrene Fälle in Bewegung zu bringen und Einigungen mit den Gegenparteien zu finden. Die Strategie wurde offenbar auch im Fall von Ivanishvili angewandt. Wie es in der Mitteilung der CS Victims heisst, habe die Bank tatsächlich Verhandlungen mit dem Hauptkläger angestrengt.

Doch nun bezeichnete Ivanishvili jenes Entgegenkommen plötzlich als Illusion und gelangte wieder an die Öffentlichkeit, um den Druck auf die Bank zu erhöhen.

Einmal mehr geht es um Geld. So erstaunlich es anmutet, verwalten Tochterfirmen der Schweizer Grossbank immer noch Vermögen des streitbaren Milliardärs. Die genaue Summe wird nicht genannt; es handelt sich aber um Gelder, die von den Betrügereien des Ex-CS-Bankers Patrice Lescaudron nicht betroffen waren und auf CS-Bankdepots «überlebten».

Der Ukraine-Krieg funkt hinein

Zur Erinnerung: Ab dem Jahr 2011 hatte Lescaudron bei reichen Klienten, darunter Iwanishvili, Millionenbeträge aus dem vom ihm betreuten Vermögen abgezweigt. Lescaudron war 2015 bei der CS fristlos entlassen worden und 2018 in Genf wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Jahr 2020 nahm er sich das Leben. Die Bank betonte bisher in allen Prozessen, dass Lescaudron ein Einzelkämpfer gewesen sei, der von keinem anderen Mitarbeiter der Bank unterstützt wurde.

Doch Lescaudron fielen nicht alle Gelder zum Opfer; ein Grossteil der geretteten Vermögen von Invanishvili wurde später an ein «andere Schweizer Bank» überwiesen; bei der CS blieben 5 Prozent der Summe. Dies aufgrund juristischer Bedingungen in Zusammenhang mit den Schadenersatzklagen, wie es weiter hiess. Konkret werden diese Gelder in CS-Trust-Strukturen auf der Kanalinsel Guernsey und in Singapur verwaltet.

Die CS-Victims werfen nun der Grossbank vor, Ivanishvili habe seit Beginn des Ukraine-Kriegs vor einem knappen Jahr nur noch beschränkten Zugang zu diesen Vermögen gehabt; dies wird von der Opfer-Vereinigung als indirekte Sanktionierung gewertet.

Aufforderung des Gerichts in Singapur

Dazu ist zu wissen, dass das EU-Parlament vergangenen Dezember empfohlen hat, Ivanishvili mit Blick auf mutmassliche Geschäftsbeziehungen nach Russland mit Sanktionen zu belegen. Diese Empfehlung ist aber anscheinend in der EU bis anhin nicht umgesetzt worden. Auch die Ukraine hat sich für Sanktionen gegen den Georgier ausgesprochen.

Eine «siginifikante Auszahlung» der CS an Ivanishvili hat es allerdings noch gegeben. So hatte ein Gericht in Singapur, das vergangenen Herbst eine Schadenersatz-Klage des Milliardärs gegen eine Trust-Tochter der Bank zu beurteilen hatte, die CS aufgefordert, Gelder an den Ex-Kunden zu überweisen, die nicht vom Verfahren tangiert sind. Die Bank kam der Aufforderung nach, möglicherweise auch, um guten Willen zu zeigen.

Schon wieder heiss

Sie überwies demnach im vergangenen Dezember einen Grossteil der Summe, die ein Genfer Strafgericht im Jahr 2018 im Fall Lescaudron offenbar Ivanishvili zugesprochen hatte. Ebenfalls zahlte die CS Zinsen, die seither auf jenem Vermögen aufgelaufen sind. Doch das hat den Kläger nun doch nicht zu beschwichtigen vermocht. Laut der Mitteilung will er nicht nur neue Interna aus dem Verfahren publik machen. Sondern auch öffentlich aufzeigen, wie die Führung der CS «das Ansehen der Bank und der Schweiz beschädigt hat».

Die Auseinandersetzung zwischen Ex-Kunde und Grossbank geht damit vorzeitig zurück in die «heisse Phase». So wird erwartet, dass noch im ersten Quartal ein Urteil in Singapur fällt. In der ersten Jahreshälfte soll zudem das schriftliche Urteil des Berufungsgerichts auf den Bermuda-Inseln ergehen.