Die Credit Suisse hat die Traktanden für ihre nächste Generalversammlung veröffentlicht. Bei der Décharge-Erteilung klammert die Bank ein Thema bis auf weiteres aus.
Themen mit Bezug zum Fall «Greensill» seien vom Antrag ausgenommen, teilte die Credit Suisse (CS) in der Einladung zur Generalversammlung vom 29. April 2022 am Mittwochabend mit. Inzwischen sei zwar die Untersuchung in dem Fall abgeschlossen.
Allerdings beabsichtige der Verwaltungsrat «angesichts des noch laufenden Prozesses der Wiedereinbringung von Anlegermitteln, der juristischen Komplexität der Angelegenheit und auch wegen einer laufenden regulatorischen Prüfung durch die Finma» nicht, den dazugehörigen Bericht zu veröffentlichen.
Zum Nachteil der Credit Suisse
Deshalb empfehle er, die Entlastung in Bezug auf diese Angelegenheit nicht zu beantragen, bis die entsprechenden Prozesse weitgehend abgeschlossen seien, heisst es in der Mitteilung. Parallel dazu hat die Ethos Stiftung zusammen mit anderen Aktionären gerade wegen der Fälle «Greensill» und «Suisse Secrets» eine Sonderprüfung beantragt, wie aus der Einladung weiter hervorgeht
Angesichts der laufenden Bemühungen, investierte Gelder im Fall Greensill zurückzuholen und der juristischen und regulatorischen Komplexität hält der Verwaltungsrat eine Sonderprüfung derzeit allerdings nicht für zielführend. Eine solche wäre für die Credit Suisse zum Nachteil, heisst es.
Spannung programmiert
Der Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären daher, den Antrag auf eine Sonderprüfung abzulehnen. Unter diesen Prämissen dürfte die Generalversammlung, die auch heuer ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre stattfindet, trotz allem spannungsgeladen werden.
Als weiteres Traktandum hat das Aufsichtsgremium der CS die Wiedereinführung von genehmigtem Aktienkapital in der Höhe von maximal 5 Millionen Franken oder 125 Millionen Namenaktien beantragt.