Ende September erwartet die UBS das Urteil im französischen Steuerprozess. Eine Niederlage musste die Grossbank bereits jetzt einstecken.
Die UBS kann von den Richtern in Frankreich weiterhin wegen Geldwäscherei verurteilt werden. Ein Gericht hat gestern eine entsprechende Forderung der Schweizer Grossbank abgewiesen, dass sie wegen Geldwäscherei nicht belangt werden könne, schrieb die Nachrichtenagentur «Reuters» in der Nacht auf Dienstag.
Damit droht der UBS am kommenden 27. September gegebenenfalls eine schärfere Strafe. Die UBS hatte für den gesamten Steuerprozess durchsetzen wollen, dass Geldwäscherei als Tatbestand nicht hätte behandelt werden dürfen. Im Wesentlichen handelt der Frankreichprozess um Beihilfe zu Steuerbetrug von französischen Kunden. Behandelt wurde in den beiden bisherigen Verfahren aber auch die mutmassliche Geldwäsche von hinterzogenen Steuergeldern durch die UBS.
Mindestens 2 Milliarden Euro
In einem ersten Urteil von 2019 hatte französische Richter die UBS zu einer Busse von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Nachdem Berufungsverfahren in diesem Frühling haben sich die Aussichten der UBS leicht verbessert. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Busse von mindestens 2 Milliarden Euro. Der Staat Frankreich machte zudem Schadenersatz in der Höhe von 1 Milliarde Euro geltend.
UBS-Anwalt Hervé Temime sagte gegenüber den Medien, die Bank akzeptiere den Entscheid. «Wir erwarten das Urteil vom kommenden 27. September mit Zuversicht.»