Die Credit Suisse ächzt unter dem Doppel-Debakel um Greensill und Archegos. Doch ausgerechnet jetzt werden mehrere alte Rechtsfälle für die Grossbank plötzlich wieder virulent.
Im Jahr 2014 zog die Credit Suisse (CS) einen vermeintlichen Strich unter den Steuerstreit mit den USA. Die Bank wurde damals wegen Beihilfe zum Steuerbetrug zu einer Busse von 2,6 Milliarden Dollar verurteilt. Obwohl sich diese Summe später reduzierte, zahlte die CS damit mehr als jede andere Schweizer Bank.
Doch nun ist der Fall wieder Thema in den Staaten, und zwar an höchster Stelle: Wie unter anderem die britische Zeitung «Financial Times» (Artikel bezahlpflichtig) am Mittwoch berichtet, hat sich das Finanzkomitee des US-Senats sowohl an das Justizdepartement wie auch an CS-Chef Thomas Gottstein gewandt.
Konten verheimlicht?
Der CEO wurde von Senator Ron Wyden aufgefordert, Informationen zu einem Steuerbetrugsfall zu liefern, der in den USA jüngst wieder für Schlagzeilen sorgte. So wurde im vergangenen März bekannt, dass sich ehemalige CS-Banker, die sich in Amerika als Whistleblower andienten, den Fall um den vormaligen Bankkunden Dan Horsky neu aufrollen wollen.
Der Wirtschaftsprofessor israelisch-amerikanischer Herkunft hielt mehrere hundert Millionen Dollar seines Vermögens jahrelang vor den US-Steuerbehörden auf verborgen – unter anderem auf Konti bei der CS. Er wurde deswegen im Jahr 2017 verurteilt. Die Bank, so die Whistleblower, soll bei der Regelung von 2014 die Horsky-Konten unterschlagen haben.
Gefahr fürs Geschäft in den USA
«Medienberichte und Gerichtsdokumente lassen schwerwiegende Fragen dazu aufkommen, ob sich die Credit Suisse vollständig an die Regelung von 2014 gehalten hat», schrieb der US-Parlamentarier Wyden nun an Gottstein. Sollte das amerikanische Justizdepartement zum Schluss kommen, dass tatsächlich ein Verstoss vorliegt, könnten das Ministerium erneut Klagen gegen die Schweizer Bank vorbringen und diese schlimmstenfalls vom US-Geschäft ausschliessen.
Die CS erklärte dazu gegenüber dem britischen Blatt, dass sie seit 2014 voll mit den amerikanischen Behörden kooperiere und dies auch weiterhin tue.
Die Grossbank ist und den USA seit 2015 vorab im Investmentbanking aktiv – wo das Institut letzten der Pleite der New Yorker Finanzfirma Archegos bereits einen Verlust von 4,4 Milliarden Franken anmelden musste. Das Debakel hat auch eine Untersuchung seitens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) nach sich gezogen; die Behörde ermittelt auch im Fall der blockierten Greensill-Fonds sowie die im Jahr 2019 zurückliegende «Spygate»-Bespitzelungsaffäre bei der CS.
Verlorene Wetten auf die Volatilität
Die Grossbank, die im April vermittels einer Pflichtwandelanleihe 1,9 Milliarden Franken frisches Kapital bei den Inbvestoren aufgenommen hat, sieht sich derweil mit neuen Forderungen von vergrämten Anlegern konfrontiert. Wie die Agentur «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) vermeldete, kommt eine Schadenersatz-Klage aus dem Jahr 2018 erneut aufs Tapet.
Damals machten Investoren in den USA Schadenersatzforderungen von 1,8 Milliarden Dollar geltend. Die Verluste, monieren die Kläger, hatten sie mit Finanzprodukten auf den so genannten VIX-Index erlitten, der die Volatilität am Aktienmarkt abbildet. Nachdem die Kläger 2019 vor einem Gericht in New York abgeblitzt sind, hat ein Berufungsgericht dort die Forderungen nun wieder zugelassen. Die Klage richtet sich auch gegen zwei Mitglieder der CS-Konzernleitung, die allerdings von «Bloomberg» nicht benannt wurden.
Thomas Borer engagiert
Während die Altlasten für die Grossbank vor allen in Übersee schwer wiegen, könnte in einem weiteren Fall der Druck auf die Bank zuhause in der Schweiz deutlich zunehmen. Wie finews.ch exklusiv berichtete, hat die Opfervereinigung CS Victims den bekannten Schweizer Berater und Lobbyisten Thomas Borer engagiert. Dieser soll den Forderungen gegen das Institut zur Geltung verhelfen; hinter CS Victims stehen unter anderem schwerreiche Osteuropäer, die vom Ex-CS-Banker Patrice Lescaudron um Hunderte Millionen Franken gebracht wurden.
Obschon die CS im Prozess gegen den einstigen Kundenberater selber als Opfer bestätigt wurde, wollen sich die Ex-Kunden an der Bank schadlos halten. Dazu haben sie rund um die Welt Verfahren eingeleitet. Borers Firma prüft nun in der Schweiz, ob weitere juristische Schritte gegen die Grossbank angezeigt sind.
Es wäre eine weitere Front, die sich für das vom Doppelschlag Greensill-Archegos bereits schwer erschütterte Finanzinstitut öffnet. Scheinbar ist das jüngste Debakel das Zeichen für Gegner aller Couleur, zum Halali auf die waidwunde Bank zu blasen.