In Frankreich hat ein Gericht ein wegweisendes Urteil gefällt, das die weitere Entwicklung im Steuerhinterziehungsprozess der UBS dramatisch verändern könnte.
Der Kassationshof in Paris hat lam 11. September ein Leiturteil gefällt, wonach französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen, wie die «Neue Zürcher Zeitung» bereits am vergangenen Samstag meldete.
Dieses Urteil des höchsten französischen Gerichts ist für die UBS von zentraler Bedeutung. Es könnte gemäss einem Anwalt den Ausgang des anstehenden Berufungsprozesses der Grossbank in Paris massgeblich beeinflussen.
Im vergangenen Februar hatte eine erste Instanz die Schweizer Grossbank zu einer Busse von 3,7 Milliarden Euro verurteilt. Die Summe beruhte nicht auf der Höhe der hinterzogenen Steuern, sondern darauf, dass 3'900 französische Kunden zwischen 2013 und 2015 Vermögen von 3,7 Milliarden Euro legalisiert hatten. Die UBS hatte in der Folge Berufung eingelegt.