Das Bundesgericht erteilt der Finanzmarktaufsicht Finma eine Absage und heisst eine Beschwerde der Postfinance gut. Doch deren Freude dürfte nur von kurzer Dauer sein.
Eine Überraschung, über die sich die Postfinance zwar sehr, dafür nicht sehr lange freuen dürfte: Ihre Einsprache gegen eine Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) wurde vor Bundesgericht gutgeheissen.
Die Geschäftsleitung der Finma unter Mark Branson wollte die Post-Tochter dazu verdonnern, ihr Eigenkapital aufzustocken, und zwar um mindestens 270 Millionen Franken. Dies, weil die Finma befürchtet, dass viele Kunden ihre Gelder von der Postfinance abziehen und für höhere Renditen anderswo platzieren könnten, sollten die Zinsen plötzlich wieder steigen.
Ein Absender-Problem
Die Postfinance hingegen will sich dem Willen der Finma nicht verfügen und hat angekündigt, intern Vorkehrungen treffen zu wollen. Früher oder später wird sie sich aber fügen müssen, denn die Kritik des Bundesgerichts an der Verfügung der Finma ist nicht inhaltlicher Natur.
Sie beschränkt sich auf den Absender: Weil das Bundesgericht – übrigens anders als das Bundesverwaltungsgericht – die Erhöhung der Postfinance-Eigenmittel und die damit verbundenen potentiellen Auswirkungen auf den Schweizer Finanzmarkt als «Geschäft von grosser Tragweite» einordnet, hätte laut «Finanzmarktaufsichtsgesetz» der Verwaltungsrat der Finma diese Entscheidung treffen sollen und nicht die Geschäftsleitung.
Bald beim Verwaltungsrat
Oder wie die Richter in Lausanne im Urteil schreiben: «Verfügungen über Eigenmittel, die systemrelevante Banken betreffen, könnten [...] weitreichende wirtschaftliche Folgen bzw. erhebliche Folgen für den Finanzmarkt haben.»
Somit geht die Causa zurück an die Finma. Gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagte ein Sprecher, der Finma-Verwaltungsrat werde in Sachen Postfinance in naher Zukunft entscheiden. Und der wird den Fall mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit nicht anders beurteilen als seine Geschäftsleitung.