Die Tage, in denen die Grossbank schnell die Waffen streckte, sind vorbei. Weltweit wehrt sich die UBS nun vehement gegen Klagen – doch hat die neue Angriffslust auch Erfolg?
Der Tonfall ist schneidend scharf: «Die Forderungen des DOJ haben keine faktische oder gesetzliche Grundlage. Im Interesse der Aktionäre wird die UBS jede solche Klage energisch bekämpfen», meldete die UBS am Donnerstag in einem Communiqué.
Der grössten Schweizer Bank steht eine Zivilklage des US-Justizdepartements (DoJ) ins Haus. Die Amerikaner wollen eine Entschädigung für auf Hypothekenpapieren (RMBS) in der Finanzkrise erlittene Schäden erstreiten. Analysten der US-Bank Morgan Stanley schätzten gleichentags, dass sich die Forderungen auf insgesamt bis zu 2 Milliarden Dollar belaufen könnten.
Gegenwehr gegen das bei Banken gefürchtete Department of Justice (DOJ): Das ist neu für das Geldhaus, das in diversen Verfahren bereits Hunderte Millionen von Franken in die USA gezahlt hat. Doch die neu gefundene Chuzpe passt zur Haltung der UBS in anderen Fällen, die das Institut zurzeit rund um die Welt zu bestreiten hat.
«Aberwitzige Forderungen»
So geht in Paris der Steuerstreit-Prozess zwischen Frankreich und der Schweizer Grossbank in seine vierte Woche. Die Franzosen werfen dem Institut Geldwäscherei vor, was eine Strafzahlung von bis zu 5 Milliarden Euro nach sich ziehen könnte. Kürzlich wurde bekannt, dass die französischen Staatsanwälte zudem zivilrechtliche Forderungen in der Höhe von 1,6 Milliarden Euro geltend machen.
Die Anwälte der UBS hingegen haben letztere Summe zuvor schon als «aberwitzig» bezeichnet. Weder die vom französischen Staat eingereichten Schlussfolgerungen noch die im Gerichtssaal abgegebenen Erklärungen rechtfertigten eine Forderung in dieser Höhe, so der Standpunkt der Bank.
Das zeigt beispielhaft die harte Linie, die General Counsel Markus Diethelm (Bild unten) und sein Team von Starjuristen im Pariser Prozess fährt. «Wir glauben, dass die Ankläger keine Beweise vorgelegt haben, die das Begehen einer Straftat belegen», lautet der offizielle Kommentar der UBS zum Fall.
Busse in Hongkong angefochten
Ausgesprochen kämpferisch gibt sich das Geldhaus auch in Hongkong. Letzten Frühling wurde bekannt, dass die Börsenaufsicht der asiatischen Finanzmetropole die UBS für 18 Monate von der Begleitung von Börsengängen ausgeschlossen hatte. Grund dafür sind mutmassliche Unregelmässigkeiten um mehrere Börsendebuts in Hongkong. Doch die UBS wollte sich nicht fügen. Wie auch finews.ch berichtete, erklärte die Bank die Suspendierung für ungültig und focht eine Strafzahlung von 15,8 Millionen Dollar an.
Natürlich muss immer angenommen werden, dass die UBS in all diesen Fällen tatsächlich keine Gesetze verletzt hatte. Dennoch erstaunt die kämpferische Haltung der Grossbank, die zuvor eher auf eine jeweils schnelle Beendigung der Verfahren gesetzt hatte.
Besser gefahren als die CS
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