Die nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a soll Personen helfen, die in bestimmten Jahren nichts oder nur teilweise in die gebundene Selbstvorsorge eingezahlt haben.
Zuletzt hatten noch die Pläne, die steuerlichen Privilegien der 2. und 3. Säule beim Kapitalbezug anzupassen, hohe Wellen geschlagen. Jetzt führt der Bundesrat eine nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst.
Damit können ab 2025 Einzahlungslücken der vergangenen zehn Jahre genutzt werden, um die Säule 3a aufzubessern und damit auch Steuern zu sparen. Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ist pro Jahr ein Einkauf in Höhe des sogenannten «kleinen Beitrages» zulässig (2025 maximal 7’258 Franken).
Dabei gelten aber bestimmte Voraussetzungen. So muss die Person erst den Jahresbetrag eingezahlt haben, bevor sie darüber hinausgehende Nachzahlungen vornehmen kann. Zudem muss im aktuellen und auch im Nachhol-Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt worden sein.
Vollumfänglich abzugsfähig
Der Einkauf ist, wie auch der ordentliche Jahresbeitrag, vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig, heisst es weiter.
Dadurch sei geschätzt mit jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 100 bis 150 Millionen Franken zu rechnen. Davon entfallen 21,2 Prozent auf die Kantone und 78,8 Prozent auf den Bund. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden wird von Mindereinnahmen zwischen 200 bis 450 Millionen Franken pro Jahr ausgegangen.
Unabhängig von der Frage des Kapitalbezugs
Die Änderungen gehen auf die Motion «Einkäufe in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin zurück.
Die Steuerpläne beim Kapitalbezug der 2. und 3. Säule seien davon unabhängig. Die künftigen Modalitäten will der Bundesrat voraussichtlich Ende Januar mit der Vernehmlassungsvorlage Aufgaben- und Subventionsüberprüfung präsentieren.