Bis Ende 2022 mussten unabhängige Vermögensverwalter bei der Finma ein Bewilligungsgesuch einreichen. Ein Grossteil der Verfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es gibt aber noch hunderte Ausnahmen.

Für die Finanzmarktaufsicht Finma war es eine administrative Grossaufgabe: Mit dem Anfang 2020 in Kraft getretenen Finanzinstitutsgesetz wurde die Tätigkeit als Vermögensverwalter oder Trustee bewilligungspflichtig.

Das heisst, tausende Vermögensverwalter mussten bei der Finma ein Bewilligungsgesuch einreichen. Die Frist hierfür ist vor eineinhalb Jahren abgelaufen, nämlich am 31. Dezember 2022.

Massiver Personalausbau

Die Finma hatte massiv ins Personal investiert, um dieser Aufgabe gewachsen zu sein. Dem Vernehmen nach wurden Dutzende neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt.

Per Ende 2022, also beim Ablauf der Frist für die bestehenden Dienstleister, wurden total 1699 Bewilligungsgesuche eingereicht, wie die Finma im Januar bekanntgab.

70 Prozent bewilligt, 4 Prozent zurückgezogen

Bis Ende 2023 hatte die Finma 1149 (70 Prozent) der bis zum 31. Dezember 2022 erhaltenen Gesuche bewilligt. 63 Institute (4 Prozent) hatten ihr Gesuch zurückgezogen. Also  verblieben 487 (26 Prozent) noch nicht bewilligte Gesuche.

Auf Anfrage von finews.ch gibt die Finma keine Auskunft darüber, wie viele Gesuche immer noch hängig sind. Sie verweist auf die publizierten Listen, auf denen sich mittlerweile 1402 Namen befinden und sagt, dass auch die Zahl der zurückgezogenen Gesuche nochmals gestiegen sei.

Immer noch 200 Pendenzen

Daraus wird deutlich, dass Stand heute etwa 200 Vermögensverwalter weiterhin auf ihre Bewilligung warten.

Was sind die Gründe für die teilweise lange Bearbeitungszeit? Diese hänge «sehr stark von der Komplexität und Qualität der Bewilligungsgesuche sowie der Kooperation des Gesuchstellers» ab. «Zum Teil werden Bewilligungsgesuche innert weniger Wochen bewilligt. Andere Gesuche bedürfen vertiefter Abklärungen und nehmen daher mehr Zeit in Anspruch.»

Auch Inyova wartet

Zu den Vermögensverwaltern, die noch keine Bewilligung erhalten haben, gehört beispielsweise der auf Impact Investment spezialisierte Vermögensverwalter Inyova, der 2019 von ehemaligen McKinsey-Leuten gegründet worden war.

Auch finews.ch hat schon wiederholt über das Start-up berichtet, das einen ehemaligen Berater von Al Gore engagiert hat, seine Dienstleistungen auch in Deutschland anbietet (wo es bereits im Besitz einer Bewilligung der BaFin ist) und sich an Aktionärsversammlungen als aktivistischer Investor profiliert, so vor wenigen Wochen bei Netflix, wie finews.ch berichtete oder zuvor bei BMW, wie die «Handelszeitung» protokollierte.

Diverse Iterationen

Laut Personen, die mit dem Sachverhalt vertraut sind, liegt die Verzögerung in diesem Fall an der Neuartigkeit des Impact-Investment-Geschäftsmodells von Inyova aus Sicht der Behörde, was zu diversen Frage- und Antwort-Iterationen im Genehmigungsverfahren führt.

Tillmann Lang, CEO und Co-Gründer von Inyova, sagt auf Anfrage von finews.ch: «Durch den am Markt neuen Ansatz von Inyova mit Impact Investing und durch die neuen regulatorischen Vorschriften ist es nachvollziehbar, dass die Lizenzierung in einem solchen Fall etwas länger dauert.»

Eine zentrale Frage lautet: Wird die Finanzmarktaufsicht ihr Personal wieder reduzieren, wenn die Genehmigungsverfahren dereinst wirklich abgeschlossen sind?