Vier Angestellte der Gazprombank Schweiz wurden nun auch in der zweiten Instanz zu Geldbussen verurteilt. Sie hatten bei ihrem Kunden, der enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin unterhält, nicht genau genug hingeschaut.

Das Zürcher Obergericht hat vier Angestellte der Gazprombank Schweiz wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Das berichtet die Nachrichtenagentur «SDA» am Dienstag.

Damit wurde das vor rund einem Jahr gegen sie verhängte Urteil des Bezirksgerichts Zürich im Wesentlichen bestätigt. Alle Angeklagten wurden bedingt zu Geldstrafen von je 110 Tagessätzen verurteilt. Für den früheren CEO der Bank beträgt dabei der Tagessatz 3’000 Franken, bei den anderen dreien zwischen 350 und 500 Franken.

In dem Verfahren geht es um Konten des russischen Cellisten und Dirigenten Sergei Roldugin, der als enger Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin gilt. So soll er etwa auch der Patenonkel von Putins Tochter sein. Er hatte 2014 bei der Gazprombank Schweiz (GPBS) mehrere Konten eröffnet, über die Millionenbeträge flossen. Im Herbst 2016 schloss die Bank die Konten.

Hinweise auf Strohmannfinanzierung

Laut dem vorsitzenden Richter seien die Abklärungen der Bankangestellten zu den Konten von Roldugin ungenügend gewesen. Es habe Umstände gegeben, die darauf hindeuteten, dass es sich um eine Strohmannfinanzierung handeln könnte. Die Verantwortlichen der Bank seien diesen Hinweisen nicht nachgegangen.

Dabei wäre es auch in die Verantwortung der Bank gefallen abzuklären, wie Roldugin an die Beteiligung im Wert von mutmasslich mehr als 100 Millionen Franken an einem russischen Medienunternehmen gekommen ist. Aus dieser Beteiligung flossen jährlich rund fünf bis sieben Millionen Franken über Roldugins Konten bei der GPBS.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.