Microsoft-Gründer und Sika-Minderheitsaktionär Bill Gates wehrte sich vergeblich gegen den Sika-Verkauf an Saint-Gobain. Beendet ist der Streit damit aber noch nicht.

Die Saint-Gobain-Gruppe muss den Minderheitsaktionären der Sika-Gruppe kein Übernahme-Angebot ihrer Aktien unterbreiten, wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag mitteilte. Mit diesem Urteil stützt das Gericht den Entscheid der Vorinstanzen.

Eigentlich sähe das Schweizer Recht ein solches öffentliches Angebot vor, die Statuten der Sika hebeln diese Vorschrift hingegen aus. Die Bill-Gates-Stiftung als Minderheitsaktionärin — sie besitzt 4,6 Prozent der Sika-Aktien – hat gegen diese Sonderregel erfolglos geklagt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig.

Teilsieg für Sika-Gründerfamilie

Die französische Baustoff-Gruppe Saint-Gobain begrüsste in einer Mitteilung den Entscheid. Dieser bestärke das Unternehmen in der Absicht, die Kontrolle über die Sika zu übernehmen. Und für die Sika-Gründerfamilie «bricht mit dem Entscheid ein weiterer Teil der Argumentation des Verwaltungsrats von Sika zusammen».

Dies heisst allerdings noch nicht, dass der geplante Verkauf der Anteile der Sika-Erben an Saint Gobain nun möglich wird. Denn es sind noch weitere juristische Verfahren im Gange.

Nächster Streitpunkt: Stimmrechtsbeschränkung 

Ungeklärt ist unter anderem die Frage nach der Beschränkung der Stimmrechte. Mit Berufung auf die Statuten hatte der Verwaltungsrat das Stimmrecht der Sika-Erben auf 5 Prozent beschränkt.

Dadurch konnte an der Generalversammlung Ende Juli die Abwahl der unabhängigen Verwaltungsrats-Mitglieder Paul Hälg, Monika Ribar und Daniel Sauter verhindert werden, wie auch finews.ch berichtete.