Spanien lockt erwerbstätige Ausländer mit temporären Steuererleichterungen. Ist die Schonfrist vorbei, kann es heftig zu und her gehen. Mittendrin: die Schweizer Banken.

Auswandern nach Spanien kann für viele Erwerbstätige lukrativ sein, weil Steuervorteile winken: Arbeitnehmer, die nach Spanien ziehen, um dort zu arbeiten, können ihre Arbeitseinkünfte fünf Jahre lang als «Non-Resident» zum festen Steuersatz von 24 Prozent besteuern. Ausländische Investitionen bleiben gar unversteuert.

Genau diese Regelung, das sogenannte Beckham Law, kann für Non-Residents auch zum Alptraum werden. Offenbar geht die spanische Steuerbehörde vermehrt rückwirkend gegen Personen vor, die in den Genuss einer solchen Regelung gekommen sind – selbst wenn sie das Land unlängst verlassen haben. «Die Art und Weise, wie die spanischen Behörden vorgehen, ist skandalös. Die Personen werden eingeschüchtert», sagt der britische Anwalt Robert Amsterdam, der mehrere Betroffene vertritt.

Schweizer Institute sollen Informationen liefern

Dies bekommen laut Amsterdam auch Schweizer Banken zu spüren, welche die Vermögenswerte von einstigen spanischen «Non-Residents» verwalten. «Wir wissen aufgrund der Unterlagen unserer Klienten, dass mehrere Schweizer Institute von den spanischen Behörden aufgefordert wurden, Kundendaten herauszurücken», sagt er.

Trotz automatischem Informationsaustausch – das Abkommen ist seit 2005 in Kraft und wurde zuletzt im Mai 2015 angepasst – ist das Vorgehen der spanischen Behörden für Amsterdam «rechtlich höchst fragwürdig», wie er betont: «Die Steuerbehörde setzt Betroffene unter Druck, aussergerichtliche Einigungen einzugehen, indem sie erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen androht. Ein solches Vorgehen untergräbt die Rechtssicherheit und verstösst gegen EU-Regeln zur Freizügigkeit und zum Datenschutz.»

OECD-Regeln überstrapazieren?

Hinzu kommt, dass auch Genfer Banken zur Kooperation aufgefordert wurden und Informationen über ausländische Vermögenswerte weitergeben sollen. Unklar ist jedoch, wie diese Anfragen geprüft werden und ob sie den internationalen Standards entsprechen. Es entsteht der Eindruck, dass die spanische Steuerbehörde die OECD-Regeln gezielt ausnutzt, um an Informationen zu gelangen und Zahlungen durchzusetzen. Zudem stellt sich die Frage, inwieweit die Schweizer Steuerbehörden in diese Entwicklungen eingebunden sind oder ob ihnen die Massnahmen der spanischen Behörden überhaupt bewusst sind.

Beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat man keine Kenntnis von diesen Fällen.

Für Amsterdam steht fest: «Die spanischen Behörden haben das Beckham-Gesetz zu einer Waffe umfunktioniert und es in ein Instrument verwandelt, um ausländische Einkommensbezieher unverhältnismässig stark ins Visier zu nehmen. So was darf man nicht dulden.»