Der Anlegerschutzverein sieht seine Argumente in der Klage gegen den CS-Übernahmekaufpreis durch den PUK-Bericht bestätigt.
Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) hat in ihrer Klage gegen den Credit Suisse-Kaufpreis (CS) bei der Übernahme durch die UBS eine sogenannte «Noveneingabe» beim Handelsgericht Zürich eingereicht. Als neues Beweismittel wird der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) angeführt, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.
«Die Erkenntnisse der PUK bekräftigen die in der Klage des SASV vorgebrachten Argumente, dass der bezahlte Übernahmepreis von 3 Milliarden Franken für die CS durch die UBS erstens willkürlich festgelegt wurde und zweitens deutlich zu niedrig war», heisst es weiter. Zudem habe der Bundesrat die gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit des Umtauschverhältnisses bewusst nicht ausgeschlossen.
UBS ging von Gewinnen aus
Aus dem Bericht gehe etwa hervor, dass die UBS bereits damals von signifikanten Gewinnen in Folge der Fusion ausgegangen sei. Sie sei aber nicht bereit gewesen, diese auf objektiver Grundlage mit den Aktionären der CS zu teilen. Die UBS selbst sei stets von Fortführungswerten ausgegangen.
Zudem habe die UBS gemäss Bericht die Aufhebung der Ausschüttungsbeschränkungen bei der Credit Suisse verlangt. Dies deute darauf hin, dass die UBS die Dividendenfähigkeit der Credit Suisse nach erfolgter Fusion als intakt eingestuft hat.
Zu einem Verfahren zusammengefasst
Neben dem SASV klagen auch das juristische Startup Legalpass oder die Liechtensteiner Kanzlei Lennert Partners gegen den CS-Kaufpreis. früheren Angaben zufolge vertritt SASV mehr als 2’000 ehemalige CS-Aktionäre. Das Handelsgericht Zürich hat sämtliche Klagen gegen die UBS zu einem einheitlichen Verfahren zusammengelegt.
Bei der Übernahme erhielten die Aktionäre der CS eine UBS-Aktie für je 22,48 Credit-Suisse-Anteile.